Die Norm ermöglicht es dem Staat, Stellen bei Post, Zoll und Agentur der Einnahmen in Abweichung vom Proporz zu bestellen, um den Dienst aufrechtzuerhalten. Allerdings muss ein Notstand (keine deutschen Bewerber) nachgewiesen und vom Einvernehmenskomitee bestätigt sein. Es darf sich nur um befristete Arbeitsverhältnisse handeln, und die Betroffenen müssen über den Zweisprachigkeitsnachweis verfügen.<h3> Schützenbund besorgt: Notmaßnahme wird bald zu Normalzustand </h3>Der Schützenbund äußert sich besorgt über die Durchführungsbestimmung zum „flexiblen Proporz“, die es erlaubt, in Notsituationen von der gesetzlich verankerten ethnischen Ausgewogenheit bei Stellenbesetzungen abzuweichen – ein Kernprinzip der Autonomie. „Was als Notmaßnahme verkauft wird, entwickelt sich in Wahrheit schleichend zum Normalzustand“, warnt Landeskommandant Christoph Schmid. Besonders kritisch sieht der Schützenbund, dass keine überprüfbaren Kriterien für eine Notlage vorliegen. „Wenn es genügt, einen Bewerbermangel zu behaupten, um systematisch vom Proporz abzuweichen, dann ist das keine Ausnahme mehr, sondern ein bewusster Kurswechsel“, so Schmid.