„Wir haben in den Gemeindeämtern eigentlich sonst schon Arbeit genug“, sagt ein genervter Gemeindenverbandschef Dominik Oberstaller. Zumal auch die Gemeinden eher zu wenig als zu viel Personal haben, „dreht bei uns keiner Däumchen“. <BR /><BR />Er geht daher davon aus, dass die Fleißaufgabe aus Rom „eher keine Priorität in den Meldeämtern hat“. Zumal man im Verband in den vergangenen Tagen auch durchaus Anfragen bekommen hat, was Rom eigentlich tatsächlich wissen will. Das ist im Schreiben nämlich nicht so ganz eindeutig formuliert. <BR /><BR />Laut Gemeindenverband will das Ministerium jedenfalls wissen (und das bis zum 22. Jänner), wie viele Personen von einem Sondergesetz aus dem Jahr 2000 Gebrauch gemacht haben – und mit welchem Ausgang. Dieses Gesetz hatte für ein Zeitfenster von zehn Jahren Auswanderern (vor dem 16. Juli 1920) aus den ehemals Habsburger Gebieten – insbesondere aus dem Trentino und aus Südtirol – bzw. deren Nachfahren die Möglichkeit eröffnet, die italienische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Sowohl Italien über das jus sanguinis als auch (restriktiv) Österreich sehen diese Möglichkeit für „ihre“ Auswanderer gesetzlich vor, doch für eben diese Auswanderer „zwischen den Ländern“ fühlte sich keiner zuständig. Eine Antwort auf das Problem gab besagtes Gesetz. <BR /><BR />Und das ist bei Auswanderer-Nachfahren in Brasilien, Peru, Venezuela oder auch den USA auch durchaus auf einiges Interesse gestoßen. Eine Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag war der Nachweis aus der Ursprungsgemeinde des Vorfahren. Bei erfolgter Zuerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit gibt es dann in den Gemeindearchiven einen entsprechenden Vermerk. <BR /><BR />Zwar ist das Zeitfenster für die Antragstellung schon lange wieder zu, aber zahlreiche Anträge scheinen noch immer irgendwo festzuhängen, weiß etwa Prof. Everton Altmayr aus Dreizehnlinden in Brasilien, selbst Nachfahre von Auswanderern aus dem Meraner Raum. Doch warum erinnert man sich in Rom ausgerechnet jetzt daran und braucht Daten? Die Antwort ist eher kurios. Ausgegangen ist alles von einer Anfrage des Team K im Regionalrat im vergangenen Sommer. <BR /><BR />Deren Abgeordnete waren nämlich auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Anträgen aufmerksam geworden. Die Region beschied ihnen jedoch, für Fragen der Staatsbürgerschaft nicht zuständig zu sein – und das Team K bat die 5 Sterne Bewegung in Rom um Hilfe. Dort stellte Kammerabgeordnete Alfonso Colucci aus Bari die Anfrage an das zuständige Innenministerium.....<BR /><BR />Und deswegen sitzen nun Südtirols Bürgermeister auf der Fleißaufgabe aus Rom, „die für uns aber keinen Mehrwert, sondern nur Mehrarbeit bringt“, so Oberstaller.