Sollte dabei kein französischer Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um die EU-Freizügigkeitsrichtlinie korrekt umzusetzen, werde die Kommission entsprechend ihrer Ankündigung von Ende September ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Paris einleiten, erklärte ein Kommissionssprecher in Brüssel.Darauf angesprochen, dass die Kommission wegen der Einhaltung der Freizügigkeitsrichtlinie auch andere EU-Staaten ins Visier genommen habe, erklärte der Sprecher, dass es jetzt einmal nur um Frankreich gehe. „Es gibt keine Entscheidung für irgendein anderes Land.“Wann konkret eine Stellungnahme der Kommission kommen wird, wurde offen gelassen. Es hieß lediglich, dass die Brüsseler Behörde auch über das Wochenende klären werde, ob das von Frankreich geschickte Material genüge oder nicht. Es sei jedenfalls „nicht genug“, nur ein Rundschreiben zu schicken, in dem Paris ankündige, etwas zu machen, sondern notwendig sei ein formelles Gesetz. Dies sei auch wichtig im Hinblick auf die Transparenz für die europäischen Bürger.Die französische Regierung hatte bereits vor einigen Tagen Gesetzesänderungen angekündigt, um die EU-Freizügigkeitsrichtlinie korrekt umzusetzen. Die Abschiebung tausender Roma aus Frankreich nach Bulgarien und Rumänien hatte zu erheblichen Spannungen in der EU geführt.Am 29. September hatte die EU-Kommission grundsätzlich beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen der massenhaften Abschiebung von Roma einzuleiten. Allerdings wurde Frankreich bis zum (heutigen) 15. Oktober Zeit gegeben, einen detaillierten Plan vorzulegen, um die Schutzbestimmungen zur EU-Freizügigkeitsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. apa