Die Verfassungsrichter urteilten, dass sie für den Fall zuständig sind, sie wollen aber erst in einigen Monaten bekanntgeben, ob der sogenannte „Ruby-Prozess“ weiterhin vor einem Schwurgericht in Mailand verhandelt werden, oder es vor einem speziellen Ministergericht stattfinden soll, wie es Berlusconi fordert.Berlusconi hatte in der Abgeordnetenkammer einen Antrag auf Einspruch gegen das mit seinem Sexprozess beschäftigte Gericht in Mailand durchgesetzt und ihn dem Verfassungsgericht vorgelegt. Die Mailänder Justiz sei in der Frage des Amtsmissbrauchs gar nicht zuständig, heißt es im Antrag. Ein Ministergericht, das den Premierminister für Vergehen beurteile, die er bei der Ausübung seines Amtes begangen habe, müsse für den Fall entscheiden.Seit dem 6. April muss sich Berlusconi wegen Amtsmissbrauch und Sex mit einer minderjährigen Prostituierten in einem Schnellverfahren verantworten. Die nächste Gerichtsverhandlung ist am 18. Juli geplant. Der 74 Jahre alte Premier wird auch des Amtsmissbrauchs beschuldigt, weil er in der Nacht des 27. Mai 2010 persönlich bei einem hochrangigen Funktionär bei der Mailänder Polizei angerufen hatte, um die damals 17-jährige Prostituierte Ruby aus dem Polizeigewahrsam freizubekommen. Erschwert wird die Lage des Regierungschefs wegen des Verdachts, mit der minderjährigen Marokkanerin auch Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, was in Italien bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen kann.Der Einspruch von Berlusconi und seinen Verteidigern gegen die Zuständigkeit des Mailänder Gerichts könnte dazu führen, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss. Auch alle belastenden Ermittlungsergebnisse der Mailänder Staatsanwälte gegen den Premier wären im Falle einer Ablehnung des Mailänder Gerichts ungültig. apa