Freitag, 11. Juli 2014

Ruhestand „von Amts wegen“

„Danke, das war's“ heißt es für Führungskräfte und Angestellte des Landes ab 1. Jänner 2015: Wenn sie ihr Arbeitsjahre und Rentenbeiträge beisammen haben, werden sie „von Amts wegen“ innerhalb von drei Monaten in den Ruhestand geschickt.









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