Donnerstag, 8. Januar 2015

Sanieren: Steuervergünstigungen bleiben

Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 ist auch die Verlängerung der Steuerabzüge (50% und 65%) für die verschiedenen Sanierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden unter Dach und Fach. Zusätzlich gibt es noch andere Neuerungen für 2015.

Auch 2015 gelten die Steuerabzüge bei Sanierungen. - Foto: © shutterstock









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