Mayr verweist in dem Schreiben darauf, dass die von der Staat-Regionen-Konferenz definierten Mindeststandards in den kleinen Geburtshilfen im Lande nicht eingehalten werden.„Sofern die von der erweiterten Staat-Regionen-Konferenz verbindlich definierten Mindeststandards nicht eingehalten werden können, ist im Schadensfall eine straf-, zivil- und erarialrechtliche Haftung gegeben“, schreibt Mayr in seinem Brief.„Besonders die strafrechtlichen Konsequenzen bei bleibenden größeren Schäden oder im schlimmsten Fall beim Tod von Kind und/oder Mutter, ganz zu schweigen von der moralischen Frage, sind nicht mehr tragbar, wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und weiter nichts dagegen unternimmt“, schreibt Mayr.Nachdem der Sanitätsbetrieb trotz aller Anstrengungen keine Möglichkeit gefunden habe, entsprechendes Fachpersonal zu finden, „kann die Verantwortung daher nicht mehr getragen werden“, schreibt Mayr.Schreiben „entlastet“ Mayr.Am Dienstag wird sich die Landesregierung damit befassen. „Wir werden analysieren, was genau Sache ist und keine vorschnellen Entscheidungen treffen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.Die Stationen zusperren gehe von heute auf morgen aber mit Sicherheit nicht.wib/cu_______________________________________________________________Mehr zum Thema lesen Sie in der Montag-Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".