Wie angekündigt, hat der 2018 entlassene Generaldirektor Thomas Schael Rekurs gegen den entsprechenden Beschluss der Landesregierung eingelegt.
Laut geltendem Gesetz dürfe die Beauftragung für einen Generaldirektor eines Sanitätsbetriebes nicht weniger als 3, aber auch nicht länger als 5 Jahre dauern. Für Zerzer seien die 5 Jahre mit 14. Oktober abgelaufen. Entsprechend sei Zerzers Verlängerung für weitere maximal 4 Monate unrechtmäßig, heißt es im Schriftsatz, der am Donnerstagabend hinterlegt wurde.
Aufhebung des Beschlusses gefordert
Zudem sei Zerzer weder im gesamtstaatlichen Register der möglichen Generaldirektoren eingetragen noch rechtmäßig im Landesregister. Der Landesregierung wird vorgeworfen, die Verlängerung nur mit dem Umstand der Landtagswahlen und somit nicht ausreichend begründet zu haben.Gerade für den Übergang von einer Legislatur zur nächsten sehe das Gesetz die Ernennung eines Kommissars vor. Mit Zerzers Verlängerung habe man den einzigen Weg gewählt, der gesetzlich nicht in Ordnung sei.
De facto sei das Amt derzeit vakant, denn auch eine vorübergehende Weiterführung der Geschäfte durch Verwaltungs- oder Sanitätsdirektor sei rechtlich nicht möglich. Im Rekurs wird die Aufhebung des Beschlusses der Landesregierung und die Einsetzung Schaels als Kommissar gefordert.
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichtes hat Schaels Eilantrag auf Aussetzung indes bereits abgewiesen. Der Antrag wird am 21. November verhandelt.