Als Begründung wurde angegeben, dass Sarkozy möglicherweise gegen die Rechtschaffenheit verstoßen habe, die von einem Kandidaten oder einem gewählten Amtsträger zu erwarten sei. Er soll bei seiner erfolglosen Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um gut 20 Millionen Euro überschritten haben. Der Konservative war von 2007 bis 2012 Staatschef. Hintergrund des Prozesses ist die „Bygmalion-Affäre” um eine Kommunikationsagentur, die diesen Namen trägt. Mit fiktiven Rechnungen soll versucht worden sein, die Kosten für Sarkozys Wahlkampf offiziell unter der Obergrenze von 22,5 Millionen Euro zu halten.apa/dpa