Im Jahr 2019 hat das Land mit dem sogenannten Europagesetz die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt, 2022 wurden die Wassergebühren festgelegt. Seit 2023 müssen Landwirte für ihre Konzession erstmals Gebühren bezahlen. Das sorgt seitdem immer wieder für Diskussionen. <BR /><BR />Knapp 1,5 Millionen Euro an Wassergebühren für die Beregnung hat das Land Südtirol im vergangenen Jahr eingefordert. Insgesamt 5.239 Konzessionäre erhielten 2024 eine Zahlungsaufforderung. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort auf eine Anfrage von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) hervor. „Bei den meisten Wasserkonzessionären handelt es sich um Obst- und Weinbauern“, erklärt er. <h3> Keine Gebühr ab 1.000 Metern</h3>Grünlandbetriebe über 1.000 Meter Seehöhe sind von den Gebühren befreit (in Zahlen ausgedrückt betrifft das in etwa 700 Wasserkonzessionen). Das bestätigt ein Blick auf die Verteilung der Konzessionen nach Gemeinden: Mit 734 gebührenpflichtigen Konzessionen führt Kaltern die Liste an, dahinter folgen Tramin (544) und Lana (540). Mit jeweils einer Konzession bilden Corvara, Niederdorf, St. Martin in Thurn und Toblach die Schlusslichter.<BR /><BR />Im Rahmen der Behandlung des Omnibus-Gesetztes hat der III. Gesetzgebungsausschuss über eine weitere Änderung der derzeitigen Regelung diskutiert. Die beiden SVP-Landtagsabgeordneten Franz Locher und Josef Noggler schlugen vor, dass die jährlichen Wassergebühren bis zu einem Betrag von 70 Euro nicht mehr eingehoben werden. Begründet haben sie den Änderungsantrag u.a. mit einem unnötigen Verwaltungsaufwand und hohen Kosten für Einhebungen. Letztlich haben Noggler und Locher ihren Antrag auf Eis gelegt, nachdem sie von Umweltlandesrat Peter Brunner zurückgepfiffen wurden. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70352443_quote" /><BR />Doch der Unmut über die Aktion und das Gesetz überhaupt bleibt. „Es wurde nach der 1.000-Meter-Marke-Ausnahme erneut eine Ausnahme gefordert“, kritisiert Leiter Reber. „Dass Wasserableitungen über 1.000 Meter Seehöhe von den Gebühren befreit sind, hat keine logische Begründung. Damit wurde jedoch die Grünlandwirtschaft de facto befreit. Wobei das Gesetz eigentlich vorschreibt, dass die Wassergebühr nach dem Verursacherprinzip festgelegt wird.“ <h3> Mit Wassergebühr Gewässer schonen</h3> In der Antwort seiner Anfrage steht konkret, wie viele Landwirte unter die 70-Euro-Grenze fallen würden: „Im Jahr 2024 wurden 4.528 Zahlungsaufforderungen für einen Gesamtbetrag von 237.426 Euro für Konzessionen mit einer Mindestgebühr von 50 Euro und knapp darüber verschickt“, schreibt Landesrat Peter Brunner. <BR /><BR />Die Wassergebühr selbst wurde u.a. auch eingeführt, um gewässerschonende Nutzungspraktiken, wie Speicherbecken oder Tropfberegnung, zu fördern. Für Obst- und Weinbauern gibt es aber keine Förderung für Tropf- oder Beregnungsanlagen. Anders ist es bei Grünlandbetrieben: Obwohl sie von den Gebühren befreit sind, werden im Grünland betriebliche Beregnungsanlagen bezuschusst. <BR /><BR /> „Während Grün- und Ackerlandbetriebe 50 Prozent an Förderung für ihr Beregnungsnetz bekommen, schauen jene, die 1,5 Millionen Euro Wassergebühren bezahlen durch die Finger“, so Leiter Reber. Er fordert, dass mit den eingehobenen Wassergebühren wenigstens die betrieblichen Beregnungsnetze im Obst- und Weinbau gefördert werden oder dass diese „ungerechte Regelung“ ganz abgeschafft wird.