Laut Artikel 20 des Autonomiestatuts übt der Landeshauptmann die der Behörde für öffentliche Sicherheit zustehenden und in den geltenden Gesetzen vorgesehenen Befugnisse auf folgenden Sachgebieten aus: gefährliche Industrien, lärmerzeugende und störende Gewerbe, öffentliche Betriebe, Agenturen, Druckereien, Wandergewerbe, Arbeiter und Hausangestellte, Geisteskranke, Süchtige und Bettler, Jugendliche unter 18 Jahren.„Es ist klar, dass diese Zuständigkeiten, bei denen es vor allem darum geht, geeignete Vorschriften für Einrichtungen wie z.B. Gastlokale und Veranstaltungen zu erlassen nicht mit der öffentlichen Ordnung, die ausschließlich von den Sicherheitsbehörden zu garantieren ist, verwechselt werden darf", so Steger. Was hingegen den Artikel 52 des Autonomiestatuts betreffe, beziehe sich dieser nur auf den Zivilschutz, also ebenfalls nicht auf die öffentliche Ordnung", so der Fraktionsvorsitzende.Landeshauptmann Kompatscher schöpfe die ihm zur Verfügung stehenden Mittel voll aus. Der Landeshauptmann ist mit den staatlichen Behörden in ständigem Kontakt, um das hohe Sicherheitsniveau in Südtirol zu halten und zu verbessern. Es wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel die vermehrte Präsenz von Ordnungskräften und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Gemeindepolizei. Auch die mittlerweile konsequentere Ausweisung von straffällig gewordenen Einwanderern ist Folge dieser Politik.„Man sollte Begriffe wie öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung auf jeden Fall trennscharf unterscheiden können, um nicht ähnlichen Fehlleistungen anheimzufallen wie sie beim Abgeordeten Pöder immer wieder zu beobachten sind", unterstreicht SVP-Fraktionsvorsitzender Steger.stol