Dienstag, 27. März 2018

Schindeldächer: Beitragskriterien abgeändert

Die Landesregierung hat am Dienstag die Kriterien für die Vergabe der Landschaftspflegebeiträge für Schindeldächer leicht abgeändert.

Verschalt verlegte Schindeldächer von Heuschupfen und landwirtschaftlichen Zweckgebäuden sind künftig nicht mehr von den Landschaftspflegebeiträgen ausgenommen. - Foto: LPA/H. Maier









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