Sie hatten kritisiert, dass sie als politische Minderheiten in den Gremien der Bezirksgemeinschaft nicht vertreten seien und Rekurs gegen die Ernennung des Bezirksrats eingereicht – der nun angenommen wurde.<BR /><BR />„Mit der aktuellen Zusammensetzung des Bezirksrats Überetsch-Unterland fehlt die politische Vertretung eines großen<BR />Teils der Bevölkerung: nur einer von 27 Bezirksräten gehört der politischen Minderheit an“, sagte der Gemeinderat Felix von Wohlgemuth (Pro Eppan) bereits vor rund einem Jahr. Er fragte seinerzeit zusammen mit Vertretern der Dorfliste Kaltern, der Dorfliste Matan sowie mit den grünen Gemeinderäten von Leifers und Neumarkt, ob die derzeitige Zusammensetzung des vor 2 Jahren ernannten Bezirksrates mit Präsident Hansjörg Zelger verfassungskonform sei. Die Vertreter der Oppositionslisten glaubten dies nicht und legten vor dem Verwaltungsgericht Bozen gemeinsam Rekurs gegen die Beschlüsse zur Wahl des Bezirksrats, des Bezirksausschusses und des Präsidenten ein. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="790025_image" /></div> <BR /><BR />Das Gericht stimmte den Einwänden der Oppositionsvertreter zu und hob in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil die angefochtenen Beschlüsse der Gemeinderäte von Eppan und Kaltern sowie einen Ausschussbeschluss der Gemeinde Leifers und Beschlüsse des Rates der Bezirksgemeinschaft auf.<BR /><BR />Die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland muss laut dem Gerichtsurteil 2000 Euro zahlen; die Gemeinden Eppan, Kaltern und Leifers wurden „zum Kostenersatz in Höhe von je 1000 Euro verurteilt“, wie der Richtersenat mit Präsident Michele Menestrina und den Gerichtsräten Alda Dellantonio, Sarre Pirrone und Stephan Beikircher entschieden hat.<h3> Keinen Verwaltungsakt mehr unterzeichnen?</h3>„Bevor wir unsere Gremien wie den Bezirksrat gewählt haben, holten wir beim Land entsprechende Rechtsgutachten ein und bekamen grünes Licht und waren somit sicher, dass auch die politische Minderheit berücksichtigt wird. Doch wir wurden eines Besseren belehrt“, sagte Bezirkspräsident Hansjörg Zelger gestern. Er wolle sich das Urteil noch im Detail ansehen. Es stehe jetzt die Handlungsfähigkeit der Bezirksgemeinschaft in Frage, und de facto dürfe er nach dem Urteil keinen Verwaltungsakt unterzeichnen. <BR /><BR />Ob die Bezirksgemeinschaft gegen das Bozner Urteil vor dem Staatsrat in Rom berufen wird, konnte Zelger noch nicht sagen.<BR /><BR />„Wir sind froh, dass der Rekurs angenommen wurde, denn es geht nicht an, dass bei 27 Mitgliedern des Bezirksrats pro forma nur ein Minderheitenvertreter hineingenommen wird. Dieses Urteil bedeutet eine Stärkung der Demokratie in Südtirol“, sagte gestern Felix von Wohlgemuth von der Liste Pro Eppan. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="790031_image" /></div> <BR /><BR />Nach dem Urteil müsse das Landesgesetz geändert werden, denn außer der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern mit 5 Minderheitenvertretern hätten die übrigen Bezirksgemeinschaften jeweils nur einen Minderheitenvertreter in den Bezirksräten ernannt, was viel zu wenig sei.<BR /><BR />„Die Bezirksgemeinschaften verwalten relativ viel Geld und daher ist es auch angemessen, dass alle mitentscheiden“, sagt von Wohlgemuth. Laut ihm sei die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland nach dem Urteil führungslos geworden, und er hofft, dass die politischen Minderheiten bei der Neuwahl stärker als bisher eingebunden werden.