<BR />Für die Teilnahme an Landtags- und Gemeindewahlen in Südtirol waren bisher vier Jahre ununterbrochene Ansässigkeit in der Region vorgeschrieben. Ein Punkt, der mit der Autonomie-Reform der Vergangenheit angehört. Künftig reichen zwei Jahre. Zudem erkennt die Autonomie-Reform den historischen Wohnsitz an: Zum Erreichen der zwei Jahre zählt künftig also auch jene Zeit, die ein Bürger in Südtirol verbracht hat, bevor er seinen Wohnsitz in eine andere Region oder ins Ausland verlegt hat. <BR /><BR />Dieser Punkt kommt also nicht nur den Italienern entgegen, sondern auch jungen Südtirolern, die nach einem Arbeitsaufenthalt im Ausland in die Heimat zurückkehren – und nun nicht mehr vier Jahre warten müssen, um zu wählen.<BR /><BR />„Zudem übernehmen wir die Neuerungen der Autonomie-Reform zu den Gemeindeausschüssen“, sagt Regionalassessor Franz Locher. Bisher musste eine Sprachgruppe mit mindestens zwei Gemeinderäten vertreten sein, um einen Gemeindereferenten stellen zu können. Künftig ist dies auch mit einem einzigen Gemeinderat möglich. <BR /><BR />In der Praxis dürfte dies eine Norm sein, die Italienern vor allem in peripheren Gemeinden mit einem geringen Italieneranteil den Weg in den Gemeindeausschuss ebnet. Alle Neuerungen greifen erst mit der kommenden Gemeindewahl 2030.<h3> Weiterhin kein Einblick ins Vermögen</h3> Keinen Einzug in den Nachtragshaushalt fand ein Ausbau der Transparenzbestimmungen, laut denen Stadt- und Gemeinderäte in Gemeinden über 15.000 Einwohner ihr Einkommen und Vermögen offenlegen müssen. Derzeit ist dies für alle Landtagsabgeordneten und auf Gemeindeebene für die Stadträte von Bozen Pflicht. Dabei bleibt es, nachdem die Gemeinden heftig gegen weiteres Zettelwerk protestiert hatten.<BR /><BR />Und: Gemeindebedienstete können künftig ohne Genehmigung des Arbeitgebers der Nebentätigkeit als touristischer Kurzzeitvermieter nachgehen. „Bisher war die Vermietung auf eine Ferienwohnung begrenzt. Jetzt werden es zwei“, sagt Assessor Franz Locher. <BR /><BR />Man passe sich damit der Personalordnung des Landes an, die kürzlich in diesem Punkt gelockert wurde. „Weniger im Trentino, aber vermehrt in Südtirol leiden die Gemeinden unter der zunehmenden Schwierigkeit, Personal zu rekrutieren“, so Locher.