Wie berichtet, hat die Kammer am Mittwoch den Gesetzesentwurf zu den neuen Scheidungsfristen genehmigt. Bisher galt, dass zwischen Trennung und Scheidung drei Jahre vergehen müssen. Mit dem neuen Gesetz wird diese Zeit auf ein Jahr verkürzt.„Bei einer einvernehmlichen Trennung wird die Frist auf sechs Monate festgelegt“, weiß Gebhard. „Wobei meines Erachtens bei Einvernehmlichkeit selbst diese Frist nicht unbedingt vonnöten wäre.“Das neue Scheidungsgesetz wird nun im Amtsblatt der Republik veröffentlicht. 15 Tage später tritt es in Kraft. „Die neuen Bestimmungen sind dann auch auf laufenden Verfahren anwendbar“, sagt Gebhard.Die Befürchtung, dass durch dieses Gesetz, die Zahl der Scheidungen steigen könnte, kann Gebhard nicht nachvollziehen. „Die Entscheidung, sich zu trennen, ist bereits vorher gefallen“, meint sie. Das neue Gesetz ermögliche es lediglich, die Scheidung schneller über die Bühne zu bringen.stol