Im Omnibusgesetz vom Juli diesen Jahres hatte der Landtag beschlossen, dass in Sachen Arbeitssicherheit und Personalkosten nur mehr das Angebot des Gewinners einer Ausschreibung daraufhin kontrolliert wird. Geht nicht, sagt der Ministerrat und beruft sich auf die staatliche Kompetenz in diesem Bereich. <BR /><BR />Rom ist der Meinung, eine solche Kontrolle müsste bei allen Angeboten der Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen erfolgen. „Das sieht der Staatskodex so vor“, erläutert Senator Meinhard Durnwalder. Und plädiert nun dafür, noch einmal Gespräche mit Rom zu führen, bzw. die eigene Norm der staatlichen anzupassen. „Der Südtiroler Passus ist sicherlich ein Beitrag zur Entlastung der Verwaltung“, sagt er. Andererseits sei es „dringend notwendig, in diesem Bereich Rechtssicherheit zu haben“. Schließlich gehe es dabei auch darum, bei laufenden und in naher Zukunft anstehenden öffentlichen Ausschreibungen nicht anfechtbar zu sein. <BR /><BR />„Andernfalls riskieren wir Rekurse und Verzögerungen“, mahnt der Senator. Keine gute Entscheidung wäre es aus seiner Sicht, die Materie vor dem Verfassungsgericht klären zu lassen und abzuwarten, zu welchem Urteil dieses komme. Denn in der Zwischenzeit hingen öffentliche Ausschreibungen in der Luft.