<a href="https://www.stol.it/artikel/politik/600-euro-affaere-svp-entscheidung-ueber-schuler-tauber-und-lanz-ist-gefallen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet musste Arnold Schuler aufgrund der 600-Euro-Affäre seinen Posten als Landeshauptmann-Stellvertreter am Dienstag mit sofortiger Wirkung räumen. </a><BR /><BR />Landeshauptmann Arno Kompatscher hat diesen Rücktritt angenommen und Landesrätin Waltraud Deeg zur neuen Stellvertreterin ernannt. Als solche ist sie berufen, den Landeshauptmann bei Abwesenheit oder Verhinderung zu ersetzen. <BR /><BR /><BR />Die Berufung in das Amt des Landeshauptmann-Stellvertreters oder der Stellvertreterin ist vom Autonomiestatut sowie vom Landesgesetz Nr. 14 aus dem Jahr 2017 geregelt. <BR /><BR />In Südtirol kann es laut Autonomiestatut und Durchführungsverordnungen 2 oder 3 Landeshauptmann-Stellvertreter geben: Sofern ein Landesregierungsmitglied der ladinischen Sprachgruppe angehört, ist neben dem deutsch- und italienischsprachigen automatisch auch ein ladinischsprachiger Landeshauptmann-Stellvertreter vorgesehen. Dies ist derzeit der Fall.<BR /><BR />Die beiden Landesregierungsmitglieder behalten ihre Zuständigkeitsbereiche bei: Deeg als Landesrätin für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau; Schuler dagegen als Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Bevölkerungsschutz. Deeg ist nach Luisa Gnecchi die 2 Frau, die in Südtirol das Amt der Landeshauptmann-Stellvertreterin bekleidet.<BR />