Nicht weil er gegen längere Amtszeiten für Bürgermeister wäre, im Gegenteil, er war seinerzeit selbst gegen eine Beschränkung. Doch „als die Mandatsbeschränkung auf kommunaler Ebene eingeführt wurde, hat das bei den Wahlen 2010 sehr viele Bürgermeister und Gemeindereferenten im Land betroffen – und die haben das nicht vergessen. Wir sind immer noch dieselbe Partei, die dies damals durchgezogen hat – ohne Ausnahmeregelungen“, gibt er zu bedenken. <BR /><BR />Und da müsste man schon eine gute Begründung als Rechtfertigung haben, wenn man nun die Haltung ändere. Eine Sache sei, wenn man die Regelungen aufgrund eines Gerichtsurteiles möglicherweise umsetzen müsse. Etwas ganz anderes sei es aber, aus eigenem Antrieb „Spielregeln zu ändern“, mahnt er.<BR /><BR /> Hintergrund ist das heuer neu eingeführte staatliche Wahlgesetz, das die Mandatsbeschränkung für Bürgermeister neu geregelt: Keine Beschränkung mehr in Gemeinden unter 5000 Einwohnern, maximal 3 Amtsperioden bei einer Einwohnerzahl zischen 5000 und 15.000 Einwohnern, in größeren Gemeinden nur 2. Für Gemeindereferenten gelten keine Begrenzungen der Amtszeit. Zudem gibt es ein Urteil des Verfassungsgerichtes (April 2023), das das Wahlgesetz in Sardinien außer Kraft gesetzt hatte, mit der Begründung, der Zugang zu einem gewählten Amt müsse staatsweit für alle gleich sein. <BR /><BR />Die aktuelle Regelung für die Region Trentino-Südtirol sieht für alle Bürgermeister und Gemeindereferenten noch eine Obergrenze von maximal 3 Amtsperioden vor. Anpassungen scheinen Not zu tun – und dennoch will man die staatliche Regelung nicht 1:1 übernehmen, sondern zugunsten der Bürgermeister in den großen Gemeinden abweichen. Richten soll das die 12er-Kommission.<BR /><BR />In Südtirol sind bekanntlich im kommenden Mai Gemeinderatswahlen, von der Abweichung zur Staatsregelung würden dann der Bozner Bürgermeister Renzo Caramaschi und der Brunecker Bürgermeister Roland Grießmair profitieren, die eine 3. Amtszeit anhängen könnten.