So wurden die Strafen für Unternehmen, die den Termin für die Übermittlung von Akten oder deren Hinterlegung bei der Handelskammer, z. B. Bilanzen versäumen, halbiert. Wenn dieses Versäumnis innerhalb von 30 Tagen nachgeholt wird, wird die Strafe auf ein Drittel reduziert.„Dies ist eine große Erleichterung für Klein- und Mittelbetriebe, die bisher wegen einer kleinen Unachtsamkeit mit unverhältnismäßig hohen Geldstrafen belegt wurden“, erklärt Zeller in einer Aussendung.Der nun von der Kammer genehmigte Text sieht vor, dass der Schwellenwert für die Ausschreibung von freiberuflichen Leistungen von 100.000 Euro auf 211.000 erhöht wird.Für Aufträge unter diesem Wert muss keine Ausschreibung erfolgen, sondern diese können im Verhandlungsverfahren vergeben werden.Angenommen wurde zudem ein weiterer Antrag der SVP, der die öffentliche Verwaltung anhält, die Ausschreibungen nicht nur in Lose, sondern auch in einzelne Gewerke zu unterteilen, damit Klein- und Mittelbetriebe verstärkt zum Zug kommen.„Wichtig ist auch die Bestimmung, dass die öffentliche Hand in Zukunft bei Setzung von normativen Akten, Gesetzen und Verordnungen, abwägen muss, ob Belastungen bürokratischer Natur auf die Unternehmen und die Bürger zukommen. Es dürfen z.B. bei Ermächtigungen, Konzessionen usw. keine neuen bürokratischen Auflagen für die Privaten eingeführt werden, wenn nicht gleichzeitig andere Belastungen reduziert oder eliminiert werden“, betont Zeller, der sich erfreut zeigte, dass diese Neuerung vor allem eine erhebliche bürokratische Erleichterung – auch für Südtirols Unternehmer und Freiberufler - mit sich bringen wird.