Sechser- und Zwölferkommission sollen vorerst im Amt bleiben
Damit die anstehenden Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut schnellstmöglich verabschiedet werden können, hat die Landesregierung sich einverstanden erklärt, die Sechser- und Zwölferkommission vorerst im Amt zu belassen, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Landtag die Kommissionen neu besetzt.