Der Untersuchungsausschuss zur Energiepolitik und zur Vergabe der Stromkonzessionen hat sich von Ambrosi (Universität Padua) und von Generaldirektor Berger den rechtlichen Rahmen um die Energieverwaltung und die Vergabe von Wasserableitungskonzessionen erläutern lassen.Daraus ergab sich ein äußerst komplexes Bild, wie Ausschussvorsitzender Maurizio Vezzali berichtet: „Die Zuständigkeiten von Land, Staat und EU überlagern sich, dazu kommen mehrere Urteile des Verfassungsgerichts und wiederholte Änderungen an staatlichen Normen: ein wildes Durcheinander von Normen."Wie aus der Anhörung hervorging, wurde die Situation durch die Interventionen der Marktaufsicht und der Überwachungsbehörde für die öffentlichen Verträge dann noch einmal komplizierter.„Jetzt müssen wir entscheiden, ob wir noch weitere Experten anhören und neue Unterlagen anfordern müssen, um den Bericht für den Landtag erstellen zu können", erklärt Vezzali.