Das Maßnahmenpaket soll dafür sorgen, dass der Staatshaushalt ab 2014 ausgeglichen ist. Die Schuldenbremse wurde mit 255 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen.Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, muss die Neuregelung von beiden Kammern des Parlaments in jeweils zwei Lesungen angenommen werden, die drei Monate auseinander liegen.Die Regel zur Schuldenbremse darf nur mit einer absoluten Mehrheit gebrochen werden – und auch nur im Falle einer schweren Wirtschaftskrise. In diesem Falle muss ein genauer Zeitplan für die Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt beschlossen werden. Pinzger begrüßt Verankerung der SchuldenbremseSVP-Senator Manfred Pinzger hat im Plenum des Senats für die Abänderung von Verfassungsartikel 18 gestimmt. Er begrüßt die angenommene Schuldenbremse.„Der Senat hat das Verfassungsgesetz zur Aufnahme der Schuldenbremse in die italienische Verfassung in zweiter Lesung angenommen. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Pflicht zum Bilanzausgleich ist sehr zu begrüßen, da es den italienischen Staat verpflichtet, die Bilanzen in Ordnung zu halten und keine Verschuldung zu generieren“, so Pinzger in einer Stellungnahme.„Wir lernen derzeit in ganz Europa die schmerzliche Lektion, dass sich Staaten leicht zum Spielball der Finanzmärkte machen, wenn sie ständig über ihre Verhältnisse leben“, betont der Senator. „Abgesehen von Großbritannien haben sich alle EU-Länder auf dem letzten EU-Gipfel (08./09.Dezember) darauf geeinigt, einen Vertrag für eine strikte Haushaltsdisziplin zu schließen.“ Die Vereinbarung sehe gesetzlich festgeschriebene Schuldenbremsen vor, die auf Verfassungsebene oder vergleichbarer Ebene in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden sollen. „In Italien wurde allzu oft versucht, sich die Zustimmung der Wähler mit dem Geld unserer Kinder zu kaufen. Die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung ist die richtige Antwort darauf und soll dazu beitragen, Haushaltsdisziplin nachhaltig zu sichern“, unterstreicht Pinzger. 255 Ja-Stimmen und vierzehn EnthaltungenDie Verfassungsänderung wurde vom Senat mit 255 Ja-Stimmen bei vierzehn Enthaltungen angenommen. Um in Kraft zu treten, muss besagtes Verfassungsgesetz von der Abgeordnetenkammer und vom Senat mit jeweils zwei Abstimmungen, zwischen denen mindestens drei Monate liegen müssen, verabschiedet werden.