„Das ist ein riesiges Thema“, sagt Soziallandesrätin Rosmarie Pamer zum „Seniorentourismus“ in einer ersten Reaktion. Rudert dann aber zurück und verweist auf die große Autonomie der Seniorenwohnheime. <h3> „Keinen weiteren Handlungsbedarf“</h3>„Die Rangliste für die Heimplätze wird nach einem Punktesystem erstellt. Jedes Heim hat dabei 30 freie Punkte, die es autonom vergeben kann – und damit selbst eine Stellschraube in der Hand“, sagt sie. So gebe es Heime, die diese 30 Punkte Bewerbern erst nach einer 5-jährigen Ansässigkeit vergeben. „Man könnte sie aber auch erst nach 10 Jahren vergeben“, sagt Landesrätin Pamer. Das könne für Heime in Gemeinden mit viel Zuzug von außen interessant sein. In ihrem Amt sehe man jedenfalls keinen weiteren Handlungsbedarf. „Zudem fallen da ja auch Heimatferne hinein, die ihren Altersruhestand wieder in Südtirol verbringen wollen“, gibt sie zu bedenken. <BR /><BR />In einer entsprechenden Anfrage will die Team-K-Landtagsabgeordnete Maria Elisabeth Rieder nun u.a. in Erfahrung bringen, ob es offizielle Zahlen dazu gibt. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die sich hier einen Zweitwohnsitz kaufen, im Alter ihren Wohnsitz hierher verlegen und unsere Leistungen und Plätze in den Seniorenheimen zu 100 Prozent in Anspruch nehmen, obwohl sie hier nie gearbeitet und Steuern gezahlt haben“, findet sie. <h3> „Egal woher sie kommt“</h3>Einen anderen Zugang hat man beim Verband der Seniorenwohnheime: „Eine pflegebedürftige Person ist in erster Linie eine pflegebedürftige Person, egal woher sie kommt. Wenn jemand seinen Wohnsitz hier hat, dann hat er ein ethisch-moralisches Anrecht auf eine Betreuung hierzulande“, findet Präsidentin Martina Ladurner. Bei eventuellen Restzahlungen durch die öffentliche Hand müsse man allerdings genauer hinschauen, sagt sie. Bei italienischen Staatsbürgern kommt die letzte Wohnsitzgemeinde, bei anderen Staatsbürgern – etwa aus Deutschland – die Bezirksgemeinschaft zum Handkuss.