<h3> Trumps Zölle</h3>Mit einer für die Weltwirtschaft folgenschweren Entscheidung kippte das Gericht am 20. Februar Trumps umfassende Zölle. Der Präsident hatte diese auf Grundlage eines Gesetzes für nationale Notstände verhängt. Mit sechs zu drei Stimmen bestätigten die Richter das Urteil einer Vorinstanz, wonach Trump seine Befugnisse aus dem Gesetz von 1977 überschritten habe. Der „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) gewähre ihm nicht die Befugnis zur Verhängung von Zöllen. Laut US-Verfassung liegt diese Befugnis beim Kongress und nicht beim Präsidenten.<h3> Entlassung einer Notenbankerin</h3>Das Gericht signalisierte Skepsis gegenüber Trumps Versuch, die Fed-Direktorin Lisa Cook zu entlassen. Der Versuch gilt als Gefährdung der Unabhängigkeit der Zentralbank. Bei einer Anhörung am 21. Jänner deuteten die Richter an, dass sie Trumps Antrag voraussichtlich nicht stattgeben werden. Dieser zielte darauf ab, eine Gerichtsentscheidung aufzuheben, die eine sofortige Entlassung Cooks während ihres laufenden Gerichtsverfahrens verhinderte.<BR /><BR />Laut Gesetz darf der Präsident Fed-Direktoren nur aus wichtigem Grund abberufen. Damit soll die Notenbank vor politischer Einflussnahme geschützt werden. Trump hatte zur Begründung seines Vorgehens Vorwürfe des Hypothekenbetrugs angeführt. Cook weist die Vorwürfe zurück.<h3> Entlassung bei Wettbewerbsbehörde FTC</h3>Die konservativen Richter deuteten an, dass sie die von Trump angeordnete Entlassung eines Mitglieds der US-Wettbewerbsbehörde FTC billigen werden. Dies würde die Macht des Präsidenten historisch stärken und einen 90 Jahre alten juristischen Präzedenzfall gefährden. Das Gericht befasste sich am 8. Dezember mit der Berufung des Justizministeriums gegen das Urteil einer Vorinstanz. Diese hatte entschieden, dass der republikanische Präsident seine Befugnisse überschritten habe, als er das demokratische FTC-Mitglied Rebecca Slaughter im März vor Ablauf ihrer Amtszeit entließ.<h3> Klagen gegen Bayer</h3>Das Gericht zeigte sich gespalten über die Argumentation von Bayer im Rechtsstreit mit Tausenden Klägern wegen des Unkrautvernichters Roundup. Dem deutschen Chemiekonzern wird vorgeworfen, Anwender nicht davor gewarnt zu haben, dass der Wirkstoff in seinem Unkrautvernichter Roundup Krebs verursache. Die Richter befassten sich am 27. April mit Bayers Berufung gegen das Urteil eines Geschworenengerichts im US-Staat Missouri. Dieses hatte einem Mann 1,25 Millionen Dollar zugesprochen. Er gab an, nach jahrelangem Kontakt mit dem in Roundup enthaltenen Glyphosat an Lymphdrüsenkrebs erkrankt zu sein. Die Vorinstanz hatte Bayers Argument zurückgewiesen, wonach das US-Bundesgesetz für Pestizide Klagen nach dem Recht der US-Staaten ausschließe.<h3> Wahlrecht</h3>Der Supreme Court hat am 29. April eine zentrale Bestimmung des Wahlrechtsgesetzes (Voting Rights Act) aufgehoben. Damit wird es für Minderheiten schwieriger, den Zuschnitt von Wahlbezirken als diskriminierend anzufechten. Das Gericht verhinderte im Staat Louisiana einen zweiten Kongresswahlbezirk mit schwarzer Bevölkerungsmehrheit. Die Entscheidung ermöglicht es etwa republikanisch regierten Südstaaten, vor den Zwischenwahlen im November Bezirke mit schwarzen oder lateinamerikanischen Mehrheiten aufzulösen. Diese Wählergruppen unterstützen traditionell eher die Demokraten.<h3> Geburtsortprinzip</h3>Die Richter äußerten am 1. April rechtliche Zweifel an einer Anordnung Trumps, das Recht auf die Staatsbürgerschaft durch Geburt in den USA einzuschränken. Ein untergeordnetes Gericht hatte die Anordnung zuvor blockiert. Diese wies US-Behörden an, in den USA geborenen Kindern die US-Staatsbürgerschaft dann nicht zuzuerkennen, wenn kein Elternteil US-Bürger ist oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung („Green Card“) besitzt. Dem Urteil in der Vorinstanz zufolge verstößt dies gegen den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung.<h3> Menschenrechtsverletzungen im Ausland</h3>Das Gericht befasste sich am 28. April mit einem Fall, der weitreichende Folgen für Menschenrechtsklagen vor US-Gerichten haben könnte. In einem langjährigen Rechtsstreit werfen Mitglieder der Falun-Gong-Bewegung dem Technologiekonzern Cisco Systems vor, religiöse Verfolgung in China begünstigt zu haben. <BR /><BR />Cisco legte Berufung gegen ein Urteil aus dem Jahr 2023 ein, das auf eine Klage von 2011 zurückgeht. Die Kläger stützen sich auf das „Alien Tort Statute“ von 1789 und werfen dem Unternehmen vor, Technologie in dem Wissen entwickelt zu haben, dass diese vom chinesischen Staat zur Überwachung und Verfolgung von Falun-Gong-Mitgliedern genutzt werden konnte.