Silvester: Öffentliche Feiern nein und Feuerwerke ja? Wir klären auf.<BR /><BR />Eines ist klar definiert: Partys, Veranstaltungen und Konzerte unter freiem Himmel, bei denen es zu Menschenansammlungen kommt, sind bis zum 31. Jänner 2022 verboten. Dies sieht das Draghi-Dekret vom 23. Dezember so vor und dies hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Tag später, am 24.Dezember, in seiner Verordnung so übernommen. <BR /><BR />„Dies stellt heuer auch kein allzu großes Problem dar“, sagt Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler zu s+: „Die Bürgermeister der Städte haben bereits im Herbst schon mitgeteilt, dass sie heuer coronabedingt keine öffentlichen Silvesterfeiern planen.“ <BR /><BR />Große Silvesterpartys in den Städten fallen heuer also zum zweiten Mal dem Coronavirus zum Opfer. <BR /><BR /><b>Feuerwerke müssen gemeldet werden</b><BR /><BR />Und was ist mit den privaten Feuerwerken? Wer dem Fest einen (legalen) explosiven Höhepunkt geben möchte, sollte sich beeilen und beim Bürgermeister um Genehmigung zum Abschuss eines Feuerwerks ansuchen. Ansonsten ist der Abschuss von Silvesterfeuerwerken, die es legal im Handel zu kaufen gibt, verboten. Zuwiderhandelnde riskieren 300 bis 900 Euro Geldstrafe.<BR /><BR /> „Wir erwarten uns natürlich, dass viele Leute zu Hause im Garten Feuerwerke zünden“, sagt Berufsfeuerwehroffizier Hansjörg Elsler. Feuerwerke und Böller aller Art finden sich bereits seit Anfang des Monats in sehr vielen Geschäften. „Der Handel mit Feuerwerken ist legal“, unterstreicht Elsler. Was aber in Südtirol verboten ist – und das nicht erst seit heuer, sondern seit 2012 – ist das Abschießen von Feuerwerken und Raketen. Böller und Knallfrösche sind nur in der Landeshauptstadt verboten. <BR /><BR />Das Verbot ist nicht mit Silvester verbunden, sondern vom Landesgesetz zur Lärmbelastung vom 5. Dezember 2012 vorgesehen. Es verbietet ausdrücklich das Abschießen von Raketen und Feuerwerken außer für landwirtschaftliche Zwecke. Feuerwerke erlauben können nur die Bürgermeister. „In der Regel gibt es dafür keine Einzelanfragen“, sagt Elsler. <BR /><BR />Ebenfalls in der Regel gibt es auch keine wirklich gezielten Kontrollen der Ordnungshüter – allerdings müssen sie einschreiten, wenn sich jemand gestört fühlt und sie alarmiert. Die Bußgelder sind empfindlich: Verwaltungsstrafen von 300 bis 900 Euro sind für Verstöße vorgesehen. Im Bundesland Tirol sind die Bußgelder noch um einiges höher.<BR /><BR /><b>Das sagt der Landesrat</b><BR /><BR />„Es natürlich nicht einfach, alle Feuerwerke im Land zu kontrollieren“, räumt Landesrat Schuler ein. Er hoffe aber, dass sich die Leute an die Regeln halten und wissen, dass sie mit Feuerwerken nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen verletzen können. <BR /><BR />Soweit die juridischen Grundlagen, nun zur praktischen Anwendung. Die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren geben alle Jahre Ratschläge zum richtigen und sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern – scharfe Munition oder Signalmunition sind nicht als Silvesterfeuerwerk geeignet, ebensowenig selbst gebastelte Feuerwerke. <BR /><BR />Wichtig sei es, vor Benutzung die Gebrauchsanleitung zu lesen. Die meisten Feuerwerkskörper seien für das Abschießen im Freien produziert – auch der Balkon oder ein geöffnetes Fenster seien nicht als sicherer Abschussort zu betrachten. Es versteht sich von selbst, dass die Feuerwerkskörper abgelegt werden sollten und nicht in der Hand gezündet. Beschädigte Stockraketen oder Blindgänger sollten nicht ein zweites Mal gezündet werden, raten die Feuerwehren. <BR /><BR />Zu beachten sei auch die Windrichtung und natürlich ein gebührender Sicherheitsabstand von Raketen und Feuerwerken. „Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Gleiches gilt für Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen“, raten die Feuerwehren. <BR /><BR />Im Notfall stehen die Feuerwehren natürlich stets bereit – unter der allgemeinen Notrufnummer 112 können sie alarmiert werden.<BR />