Allerdings handelt es sich hier nicht um eine bindende Entscheidung, sondern lediglich um eine Empfehlung, der die Mitgliederorganisationen folgen können. „Dieser Empfehlung wird Folge geleistet, und der gesamte SJR-Vorstand wird gemäß Statut in einer Vollversammlung so rasch als möglich neu gewählt werden“, heißt es dazu in einer Aussendung des SJR.<BR /><BR /> Einer der Punkte, der zu besagter Empfehlung geführt hat: Tanja Rainer, die noch amtierende SJR-Vorsitzende, soll ihre Kandidatur nach dem ersten Wahlgang zurückgezogen haben, ohne dies vor allen Wahlbeteiligten deutlich klarzustellen. Da auch der stellvertretende Vorsitzende und der Vorstand nicht gewählt wurden, plädiert das Schiedsgericht nun dafür, den Wahlvorgang zu wiederholen.