Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ist die Ausweitung des Rechts auf Smartworking für vulnerable Arbeitnehmer vorgesehen. Als solche gelten Arbeitnehmer, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, und für Arbeitnehmer, die Kinder unter 14 Jahren haben. <BR /><BR /><BR />Wer nach ärztlicher Bescheinigung immungeschwächt oder krebskrank ist, sich lebensrettenden Therapien unterziehen muss oder schwer behindert ist, gilt als vulnerabel. Aber auch für Eltern von Kindern unter 14 Jahren sollen die vereinfachten Smarworking-Regeln gelten, wenn sich dies mit der beruflichen Tätigkeit vereinbaren lässt. Eine weitere Bedingung ist, dass der andere Elternteil erwerbstätig ist und kein Arbeitslosengeld bezieht.<BR /><BR />Wie lange die Regelung verlängert werden soll, ist noch offen. Als vorläufiger Endpunkt steht der 31. März 2023 im Raum; aber auch der 31. Dezember 2023 ist bereits in der Diskussion genannt worden. Eine Entscheidung muss schnell getroffen werden, da die Frist aus dem Dekret „Aiuti bis“ mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet.