Schon lange hatten (nicht nur) die SVP-Senioren einen eigenen Seniorenanwalt eingefordert – und mit einem Gesetz 2022 bekanntlich auch zugestanden bekommen. Doch mit dem Gesetzentwurf von Landtagspräsident Arnold Schuler, der das Organigramm der Ombudsstellen neu regelt, kam das böse Erwachen: „Bei der Volksanwältin/dem Volksanwalt und im Rahmen der Zuständigkeiten dieses Amtes sind ferner die Posten (...) der/des Seniorenbeauftragten vorgesehen“: Es ist dieser Satz aus Artikel 2, der aus einem eigenständigen Seniorenanwalt einen auf Senioren spezialisierten Mitarbeiter der Volksanwaltschaft macht.<BR /><BR /><BR /><BR /> „Bleibt das so, dann würde sich eigentlich die Einsetzung eines Seniorenbeauftragten erübrigen. Denn mit dieser Formulierung hätte sie/er nur auf den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft beschränkte Kompetenzen“, erklärt Unterberger. Und die liegen bekanntlich ausschließlich bei Problemen mit der öffentlichen Verwaltung. Womit auf gut Deutsch die Senioren zwar mit einem „Beauftragten“ beglückt würden, aber de facto keineswegs eine vollwertige Anlaufstelle vergleichbar der Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) bekämen. <BR /><BR />Dass das diffuse Unbehagen, das die SVP-Senioren bei der Durchsicht des Entwurfes beschlich <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/nicht-unter-der-fuchtel-der-volksanwaeltin" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(wir haben berichtet)</a>, durchaus begründet ist, zeigt auch ein Blick auf die grafische Darstellung des neuen Organigramms (siehe Grafik): Während unter dem gemeinsamen Dach KIJA, Gleichstellungsrätin und sogar die Ombudsperson für Fragen sexualisierter Gewalt eigenständig und der Volksanwaltschaft ebenbürtig nebeneinander stehen, findet sich der/die Seniorenbeauftragte der Volksanwaltschaft untergeordnet. „Und ist damit im Lichte deren Kompetenz-Schranken zu betrachten“, erläutert Unterberger. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1220826_image" /></div> <BR /><BR />Doch eben damit ist Südtirols Senioren eigentlich kein bisschen geholfen. Für Ärger mit der öffentlichen Verwaltung können sie sich auch bisher schon – wie jeder Südtiroler Bürger – an die Volksanwaltschaft wenden. Nicht zuständig wäre die/der Beauftragte jedoch z. B. für innerfamiliäre Probleme, für Probleme mit „badanten“, mit privaten Seniorenheimen oder auch bei Betrugsfällen und anderen Übervorteilungen etc. Ganz anders sieht das bei der KIJA aus: Sie kann sich zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zum Beispiel auch bei innerfamiliären Problemen einklinken. Unterbergers Forderung: Das Ombudsgesetz muss in allen Artikeln derart geändert werden, dass Kompetenzen und Organisation der/des Seniorenbeauftragten analog zur Jugendanwältin ausgestaltet werden. <BR /><BR />Und noch etwas findet Unterberger zumindest befremdlich: „Für sexualisierte Gewalt gibt es Anlaufstellen, extra geschulte Polizeikräfte und spezialisierte Rechtsanwälte. Ich sehe nicht, wozu es eine vom Land (!) beauftragte Ombudsperson braucht. Es wäre sinnvoller, die dafür vorgesehenen Ressourcen für die Senioren zur Verfügung zu stellen.“