In der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der flexiblen Vorruhestandsrente und dem Erreichen der Voraussetzung für eine Altersrente ist es nicht möglich, die Rente mit Einkünften aus einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit zu verbinden, mit Ausnahme von Einkünften aus einer gelegentlichen selbstständigen Tätigkeit bis zu einer Grenze von 5000 Euro brutto pro Jahr, teilte INPS mit. <BR /><BR />Außerdem darf der monatliche Höchstbetrag der flexiblen Vorruhestandsrente das Fünffache der für jedes Jahr festgelegten Mindestrente nicht übersteigen (für 2023 beträgt der Betrag 2818,65 Euro). Diese Grenze gilt nicht mehr, wenn die Altersvoraussetzung für eine Altersrente erreicht ist, die für den Zweijahreszeitraum 2023/2024 bei 67 Jahren liegt. <BR /><BR />Außerdem wird bei der zeitlichen Begrenzung der Zahlung von Abfindungen oder Abgangsentschädigungen (TFR/TFS) nicht das Datum des Eintritts in den Ruhestand berücksichtigt, sondern der Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer die für den Vorruhestand erforderliche Regelaltersgrenze erreicht hätte, das heißt die Altersvoraussetzung für die Altersrente.