Der Abbau von Sand, Kies, Schotter, Stein und Torf wird in Südtirol von einem Landesgesetz von 2023 zum Tagebau und einem Landesplan von 2015 geregelt – der allerdings seit 2015 verfallen ist. <BR /><BR />Die Zahl der Standorte ist in den letzten 7 Jahren deutlich auf 107 gesunken. 55 sind Schottergruben, 45 Steinbrüche und 7 Torfstiche. Am meisten abgebaut wird mit je 25 Prozent im Pustertal und im Raum Salten/Schlern, gefolgt vom Eisacktal mit 20 Prozent. Auf 15 Prozent kommen Überetsch/Unterland (Torfstiche) sowie Wipptal und Vinschgau mit allen Marmorbrüchen.<BR /><BR />Soweit die Datenlage, der Rest ist eine Suche nach dem Gleichgewicht. „Neuausweisungen sind extrem schwierig, denn keiner will eine Grube in seiner Nähe“, sagt Landesrat Philipp Achammer. Umkehrt werden Sand, Kies und Schotter benötigt. Der Jahresbedarf der Bauwirtschaft liegt bei 1,5 Millionen Tonnen Sand und Schotter sowie 700.000 Tonnen Gestein. „Es würde 100.000 LKW-Ladungen brauchen, sie von auswärts zu importieren, was sicher nicht nachhaltig wäre“, so Achammer.<h3> Mehr Kontrolle und Sicherheit</h3>Mit einem neuen Gesetz, das im März in die Gesetzgebungskommission und im April in den Landtag kommt, will er die Rahmenbedingungen so ausrichten, dass es mehr Kontrolle und Sicherheit für die Bürger beim Abbau von Material gibt. „Viele Menschen verstehen, dass es Abbau braucht. Zu Recht führen sie aber die Unsicherheit bei der Dauer an“, so Achammer. 95 Prozent der Genehmigungen werden derzeit verlängert. Nun soll die Genehmigungsdauer von 10 Jahren eventuell erhöht werden. „Dafür aber wird es in der Regel keine Verlängerungen mehr geben“, so Achammer.<BR /><BR />Klarere Regeln werden beim Abbaubeginn eingeführt.Oft wird dieser verzögert. „Manchmal hat man regelrecht den Eindruck, Material wird gehortet“, so Achammer. Künftig muss der Tätigkeitsbeginn bindend innerhalb von 2 Jahren nach der Genehmigung erfolgen. Falls das nicht geschieht, wird die Genehmigung abgeklärt werden.<BR /><BR /><embed id="dtext86-58395238_quote" /><BR /><BR /> Das neue Gesetz sieht den Aufbau eines Monitoringsystems vor. Die Erhebung der erforderlichen Abbaumengen über Jahre hinaus dient den Unternehmen als Planungsgrundlage und der Verwaltung als Voraussetzung für Entscheidungen. „Standorte könnten rationalisiert werden: Nur mehr so viel wie nötig und so wenig wie möglich“, so Achammer. Antragsteller müssen den Bedarf angeben. Genehmigung werden nur erteilt, um diesen abzudecken. Auch damit soll Spekulation und Hortung von Gruben vermieden werden.<BR /><BR />Mit dem Monitoring wird eine Datenbank aufgebaut. Damit können zusätzliche Auflagen oder Maßnahmen (z.B. Reduzierung oder sogar Schließung) getroffen werden. Auch Daten zu Transportwegen und Verarbeitungsstätten werden erfasst.<h3> Wo Abbau verboten ist</h3>Genauer hin schauen will das Land bei der Wiederherstellung. Diese muss bei Beendigung der Abbautätigkeit sofort und jedenfalls innerhalb der Fälligkeit durchgeführt werden. Periodische Überprüfungen der Abbautätigkeiten, auch mittels Drohne, werden vorgeschrieben.<BR /><BR /> Bleibt zu sagen, dass Schotterabbau in streng geschützten Räumen wie Biotopen, Natur- und Nationalparken und Natura 2000 Gebieten verboten ist. In Bannzonen soll eine Entnahme unter Auflagen hingegen möglich sein. Sie ist aber auf Projektebene mit den Landesämtern abzuklären. <BR /><BR />