Gestern wurde sie vorgestellt, am kommenden Dienstag will die Landesregierung grünes Licht dafür geben.Danach bleibt allerdings abzuwarten, ob nicht doch noch substanzielle Änderungen im Landtag vorgenommen werden.<h3> Konventionierung bei Neubauzonen von 60 auf 100 Prozent</h3>Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte es schon vor Langem angekündigt – und in der Wohnreform 2025 steht es nun schwarz auf weiß: Die Konventionierung soll bei Neubauzonen von 60 Prozent auf 100 Prozent erhöht werden. „Was derzeit nur in Gemeinden mit Wohnungsnot gilt, wird auch auf alle anderen Gemeinden ausgeweitet“, sagt Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair. „Denn wir haben flächendeckend im ganzen Land eine Wohnungsnot. Viele Konventionierungen laufen aus – wie in Gröden und im Gadertal. Wenn wir nicht handeln, wird es weniger Wohnraum für Ansässige geben.“ Wie mehrfach angekündigt, soll die Dauer der Sozialbindung von 10 Jahren auf 20 Jahre erhöht werden, „um Spekulationen entgegenzuwirken“, sagt Mair. Wenn öffentliches Geld investiert werde, dann müsse auch so lange wie möglich garantiert sein, dass Wohnungen ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.<h3> Harte Strafen</h3>Ein hartes Vorgehen kündigt die Wohnbau-Landesrätin in Fällen von Missbrauch an: „Die Kontrollen der Agentur für Wohnbauaufsicht werden flächendeckend erweitert und intensiviert. Die Strafen werden erhöht. Steht eine Wohnung, die für Ansässige vorgesehen ist, leer, dann wird eine Sanktion des zweieinhalbfachen Landesmietzinses pro Monat auferlegt. Wird eine Wohnung zweckentfremdet genutzt, dann droht eine Grundstrafe von 10.000 Euro und wird eine Wohnung touristisch vermietet, dann kommt eine Strafe von 30.000 Euro zum Tragen – also der dreifache Betrag“, erklärt Mair. <h3> Klare Kriterien bei der Konventionierung</h3>Klare Kriterien soll es beim Wohnen für Ansässige (Konventionierung) geben: Berechtigte müssen entweder eine fünfjährige Ansässigkeit oder einen Arbeitsvertrag in Südtirol nachweisen. Alle weiteren bisherigen Einschränkungen, wie etwa Immobilienbesitz in anderen Gemeinden, entfallen.<BR /><BR />Eine gute Nachricht hat die Wohnbau-Landesrätin auch für alle, die künftig um einen Landesbeitrag für die Erstwohnung ansuchen wollen: Die Beantragung und Bearbeitung der Wohnbauförderung soll spürbar vereinfacht und beschleunigt werden. Dafür werden eine neue Berechnungsmethode sowie ein verschlanktes Regelwerk eingeführt. <BR /><BR />Aufwendige Zugangskriterien wie die Berechnung der Wohnfläche sollen entfallen, stattdessen wird nur noch die Katasterkategorie ausschlaggebend sein. „Die Höhe der Förderung wird anhand eines Grundbetrags je Familiengröße berechnet, der um den Einkommensfaktor sowie etwaige Zuschläge für mehrgeschossiges Bauen oder Bauen im Bestand angepasst wird“, erklärt Mair. Wer aufstockt, verdichtet oder saniert, soll 20 Prozent mehr Wohnbauförderung erhalten. „Für mehrgeschossige Neubauten wollen wir 10 Prozent mehr an Wohnbauförderung vorsehen“, verspricht die Landesrätin. <BR /><BR />Das Bausparmodell wird überarbeitet – bis März werden dazu Anpassungen vorgenommen. <h3> Hier die einzelnen Bereiche im Überblick</h3><b>Kurzzeitvermietung wird eingedämmt</b><BR /><BR />Tourismus-Landesrat Luis Walcher will über die Wohnreform 2025 der Kurzzeitvermietung wie Airbnb einen Riegel vorschieben oder diese zumindest erschweren – durch klare Regeln: Künftig müsse die Tätigkeit am Wohnsitz bzw. Rechtssitz ausgeübt werden, „um sicherzustellen, dass die Tätigkeit auf ein einziges Gebäude beschränkt wird“. Weiters seien die Eintragung in ein Handelsregister sowie der Nachweis einer angemessenen beruflichen Qualifikation Voraussetzung für die Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen. Auch kündigt Walcher an, im Landtag einen Begehrensantrag zu stellen, über den er dann abstimmen lasse, „dass wir in Italien diese Art der Vermietung ausschließen, weil wir merken, wie da Schindluder betrieben wird“. Walcher weist darauf hin, „dass uns in den Zentren die Mietwohnungen für Einheimische ausgehen“. Die Folge sei, dass in den Kindergärten dann die Kinder fehlen.<BR /><BR /><b>Gastronomie: Mehr Unterkünfte für Mitarbeiter</b><BR /><BR />Aufgelassene Beherbergungsbetriebe können laut Wohnreform künftig von Mitarbeitenden der Gastronomie genutzt werden, ohne dass die entsprechende Zweckwidmung geändert werden muss. Dies kündigt Urbanistik-Landesrat Peter Brunner an.<BR /><BR /><b>Für Vermieter: Garantiefonds sollen aktiviert werden</b><BR /><BR />Mit einem Garantiefonds soll Wohnungseigentümern das Vermieten schmackhaft gemacht werden: Ein Teil der Miete soll in diesen Fonds fließen, den anderen Teil steuert das Land bei, kündigt Landesrätin Ulli Mair an. Dieser Fonds kann bei Mietausfällen oder bei Schäden, die durch Mieter an Wohnungen entstehen, genutzt werden. „Wer Mietraum zur Verfügung stellt, soll belohnt werden“, sagt Mair. <BR /><BR /><b>Hotels: Rote Ampeln für die Streuhotels</b><BR /><BR /> In Gemeinden mit Wohnungsnot sollen keine Streuhotels mehr errichtet oder erweitert werden dürfen. Diese Hotels nehmen nämlich ständig an Größe zu und waren ursprünglich vor allem für touristisch schwache Gebiete gedacht, um zusätzliches Angebot zu schaffen.<BR /><BR /><b>Geschlossener Hof nur für Bauern</b><BR /><BR />Werden geschlossene Höfe verkauft, so soll der Käufer dort wohnen und den Hof am Leben erhalten, kündigt Landesrat Luis Walcher an. Als Voraussetzung für den Erwerb gilt, dass der neue Eigentümer selbstbewirtschaftender Bauer bzw. Bäuerin sein und einen mit Durchführungsverordnung festgelegten Studientitel oder ein Diplom haben muss. Als Alternative sind mindestens 5 Jahre Arbeit in der Landwirtschaft vorzuweisen.<BR /><BR /><b>Wohnbauinstitut: Wohnen mit Preisbindung</b><BR /><BR />Beim Wohnen mit Preisbindung, das in einigen Gemeinden bereits in Anspruch genommen wird, gibt es eine Neuerung: Für das Wohnbauinstitut ist ein Vorkaufsrecht vorgesehen, um 30 Prozent des Wohnraums in Form von günstigen Mietwohnungen für den Mittelstand bereitzustellen.<BR /><BR /><b>Mittelstand: Der gemeinnützige Wohnbau</b><BR /><BR /> Ziel des gemeinnützigen Wohnbaus sind Mietwohnungen zum bezahlbaren Mietzins. Bauträger können gemeinnützige Organisationen, Vereine, private Stiftungen und Gemeinden sein. Das Land fördert neben der Wiedergewinnung auch den Neubau und beteiligt sich mit 55 Prozent an den Planungs- und Baukosten. Die Gemeinden haben großes Interesse daran, ein Pilotprojekt wird in Brixen starten, sagt Landesrätin Ulli Mair.