Spiegelnde und transparente Glaswände können Vögel im Flug nicht erkennen und rauschen mit voller Wucht dagegen. <BR /><BR />Um diese Todesfallen zu entschärfen, muss die öffentliche Hand jetzt bei Lärmschutzwänden z.B. längs der Autobahn mit eigenen Vogelschutzfolien nachrüsten. Nicht nachrüsten müssen Private. Sehr wohl aber ist beim Neubau von „Glaspalästen“ Vogelschutzglas anzubringen.<BR /><BR />Dies sieht der Gesetzesentwurf „Vogelschutz-Initiative“ vor, den der 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags bis auf die Schlussabstimmung einstimmig genehmigt hat. Diese erfolgt bei der nächsten Sitzung, da das Finanzgutachten ausständig war.<BR /><BR />Einbringer sind die Grünen. „Wildlebende Vögel sind weltweit und auch in Südtirol gefährdet. Viele Arten sind rückläufig. Intensive Landwirtschaft, Störung der Lebensräume, aber auch moderne Architektur machen ihnen zu schaffen“, sagt Hanspeter Staffler. Besonders gefährlich sind spiegelnde Oberflächen. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="892196_image" /></div> <BR /><BR />Eisacktaler Ornithologen weisen auf eine 2022 gebaute Lärmschutzwand bei Franzensfeste hin, deren oberste Elemente aus Glas bestehen. „Bei jeder Begehung werden 20 tote Singvögel notiert, für welche die Wand zur Todesfalle wurde“, so Staffler. Angebrachte Greifvogelsilhouetten seien wirkungslos.<BR /><BR />Um die Todesfallen zu entschärfen, kommt jetzt jetzt die Pflicht zum Nachrüsten. „Allerdings nur für die öffentliche Hand“, so Kommissionspräsident Franz Locher. Damit die Kosten überschaubar bleiben, hat man sich geeinigt, dass Lärm- und Sichtschutzwände nicht ausgetauscht werden müssen, aber mit eigenen Vogelschutzfolien nachzurüsten sind, die halbtransparent oder mit der richtigen Musterung versehen für Vögel sichtbar sind. Bei Wänden, die zukünftig errichtet werden, muss Vogelschutzglas verwendet werden, so Staffler und Locher.<h3> Vogelschutzglas bei Neubauten</h3>Für den privaten Bereich bzw. den Hochbau gab es Rücksprachen mit Landesrätin Maria Kuenzer und der Architektenkammer. „Was besteht, muss nicht nachgerüstet werden. In Zukunft sollen aber private wie öffentliche Glasbauten vom Start weg mit Vogelschutzglas angefertigt werden“, so Locher. Möglich seien auch Jalousielösungen, so Staffler. Als problematisches Beispiel nennt er Gewerbebauten aus Glas. „Das Hauptproblem sind aber Lärmwände.“<BR /><BR />Der Gesetzesentwurf soll vor dem Sommer vom Landtag genehmigt werden. Er sieht für die öffentliche Hand keine Fristen für die Umrüstung vor, da Investitionsprogramme anzupassen sind. „Allemal ist es ein Schritt in die richtige Richtung“, so Staffler und Locher. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />