Dienstag, 30. März 2021

Soforthilfe und Sondermietbeitrag bis April verlängert

Soforthilfe und Sondermietbeitrag werden bis zur Einführung der neuen Maßnahmen verlängert. Ansuchen sind nun noch bis 30. April beim Sozialsprengel möglich.

Die Verlängerung betrifft Personen, die zuletzt im Februar oder März 2021 den Monatsbeitrag der Soforthilfe oder des Sondermietbeitrags erhalten haben. Aber auch neue Gesuche sind noch möglich. - Foto: © Shutterstock









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