Die Regierung hat solche Taschenmesser nämlich auf eine Stufe gestellt mit gefährlichen Ein-Hand-Messern wie Butterfly-Messern, Wurfmessern und Springmessern.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1286595_image" /></div> Solche Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen, sind nachweislich gefährlich und sie haben keine Legitimität im Alltag, meint der Direktor des Jagdverbandes. Ein vergleichsweise harmloses Taschenmesser mit feststellbarer Klinge hingegen enthält einen Mechanismus, der die Klinge einrasten lässt und den Anwender vor ungewolltem plötzlichen Zuklappen des Messers schützt. Das ist eine Sicherheit für den Anwender, erklärt Terzer. <h3> Aussetzung für Führerschein und Waffenschein</h3>Wer ein solches Taschenmesser mit Feststellmechanismus (siehe Video unten) mit sich führt, begeht laut dem neuen Sicherheitsdekret somit eine Straftat. „Da gibt es keinen Rechtfertigungsgrund mehr“, warnt Terzer. Bestraft werden soll ein solch unerlaubtes Mitführen eines Messers mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr bis drei Jahren. Und als Nebenstrafe droht die Aussetzung des Führerscheins. Handelt es sich um den Besitzer eines Waffenscheines, wird auch dieser ausgesetzt, weiß Terzer.<BR /><BR /> <video-jw video-id="AtcYT5oj"></video-jw> <h3> Rettungskräfte und Forstkorps wären auch betroffen</h3> Strafbar machen würde sich somit jeder Wanderer, der beispielsweise ein Schweizer Messer mit sich führt, ein Pilzesammler mit Taschenmesser, aber auch Familien, die ein – nunmehr verbotenes – Messer mit zum Ausflug nehmen. Betroffen wären zudem auch Blaulichtorganisationen wie die Rettungskräfte und der Forstkorps, erklärt Terzer. „Mit dieser Regelung schießt man absolut über das Ziel hinaus, da wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, kritisiert Terzer. <BR /><BR />Das Dekret sieht auch ein Verkaufsverbot von Messern an Minderjährige vor. Weiters können gegen Eltern von Minderjährigen Geldbußen von 200 Euro bis 1000 Euro verhängt werden, wenn der Sohn oder die Tochter mit einem Messer erwischt wird. <BR /><BR />Beim Jagdverband trudeln wegen des Sicherheitsdekrets viele Anfragen ein. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1286598_image" /></div> <BR />Das Sicherheitsdekret ist am 25. Februar in Kraft getreten und muss innerhalb 25. April von Abgeordnetenkammer und Senat in ein Gesetz umgewandelt werden. SVP-Senator <b>Meinhard Durnwalder</b> kündigt einen Streichungsantrag an, mit dem der Taschenmesser-Passus gestrichen wird. Einfach werde es nicht, „denn das Thema ist zurzeit sehr gefühlt aufgrund mehrerer Vorfälle auf nationaler Ebene“, meint Durnwalder. Italien sei nun das einzige europäische Land mit einer derart restriktiven Regelung. „Man sollte zur bisherigen Regelung zurückkehren“, fordert der Senator. Schließlich handle es sich um „Alltagsmesser“, die nun verboten seien und bereits einer Kontrolle unterliegen.