Die Landesregierung habe bisher einige widersprüchliche Entscheidungen getroffen, die einerseits dazu geführt hätten, dass bestimmte niedere Einkommen von der Befreiung ausgeschlossen worden seien, wenn eine Familie nur ein Kind habe, während andererseits, bei zwei Einkommen unter 25.000 Euro und mehreren zu Lasten lebenden Kindern, die Befreiung gewährt worden sei.Für den AGB/CGIL gibt es für dieses Problem zwei Lösungen. „Eine bestünde darin, die Einheitliche Einkommens und Vermögenserklärung auch für das Anrecht auf die Befreiung von der zusätzlichen regionalen IRPEF anzuwenden. Diese Erklärung wird derzeit im Zusammenhang mit Gesuchen um das regionale Kindergeld ohnehin schon von tausenden Personen gemacht“, erklärt Sola.Die zweite Möglichkeit sei eine Anhebung der derzeitigen Einkommensgrenze von 12.500 Euro jährlich, um einen Großteil der Rentner und lohnabhängig Beschäftigten einzubeziehen, wobei höhere Einkommensgrenzen je nach Anzahl der zu Lasten lebenden Kinder definiert werden könnten. Dies sei eine machbare Übergangslösung hin zur definitiven Anwendung der EEVE.„Der derzeit diskutierte Vorschlag erhöht die Einkommensgrenzen nicht in einem ausreichenden Maß, da de facto Personen und Familien ohne zu Lasten lebenden Kinder von der Befreiung ausgeschlossen werden, obwohl sie teilweise am stärksten von den steigenden Lebenshaltungskosten und den Einsparungen im Sozialbereich betroffen sind“, kritisiert Sola. „Man darf nicht vergessen, dass in Südtirol, im Unterschied zu der Situation im restlichen Staatsgebiet, Familien mit zu Lasten lebenden Kindern unter drei Jahren heute schon neben den nationalen Zuwendungen auch ein zusätzliches Kindergeld der Region und eines der Provinz erhalten. Diese Zuwendungen entsprechen in einem Monat einem Betrag, der durch die IRPEF-Befreiung in einem Jahr erreicht wird“, unterstreicht der Generalsekretär des AGB/CGIL.