„Gewalt und Misshandlung sind niemals privat und sollen darum auch zur Anzeige gebracht werden. Mit dem Solidaritätsbeitrag wollen wir darin unterstützen, dass Gewalttaten auch als solche benannt und darüber geurteilt wird. Denn viel zu oft bleibt Gewalt und damit auch jene, denen Gewalt widerfährt, im Verborgenen“, sagt Soziallandesrätin Rosmarie Pamer.<BR /><BR /><BR />Der Solidaritätsbeitrag wird einkommensunabhängig ausbezahlt. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem, dass die von Gewalt betroffene Frau von einem Frauenhausdienst begleitet wird, zum Zeitpunkt der Antragstellung in Südtirol wohnt oder unterstützt von einem Frauenhausdienst außerhalb der Provinz untergebracht ist. Zudem muss sie Strafanzeige erstattet haben und/oder vor Gericht Klage eingereicht haben. <BR /><BR />Die Kriterien waren von der Landesabteilung Soziales in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bozen ausgearbeitet worden. Bestandteil der Kriterien ist auch ein Einvernehmensprotokoll mit der Rechtsanwaltskammer. In diesem ist unter anderem vorgesehen, dass Anwältinnen und Anwälte spezielle Schulungen erhalten sollen, um darin über die bestehenden Dienste und Leistungen und die kulturellen, sozialen und psychologischen Aspekte im Zusammenhang mit Gewalt informiert zu werden. Im entsprechenden Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer sind derzeit 17 Anwältinnen und Anwälte eingetragen.