Südtiroler Bürgermeister wollen nicht akzeptieren, dass man sich jetzt sang- und klanglos dem neuen Urteil aus Rom unterwirft. Im Sinne der Gleichbehandlung könnte auch auf Landesebene das Mandatslimit sinken.<BR /><BR />Doch der Reihe nach: Alle Südtiroler Bürgermeister unterliegen einer Mandatsbeschränkung, wonach nach 3 Amtsperioden Schluss ist. Das ist nicht überall so – muss aber laut Ansicht des Verfassungsgerichts so sein. Per Urteil wurde das Wahlgesetz von Sardinien außer Kraft gesetzt, das für Bürgermeister von Gemeinden über 5000 Einwohner 3 Amtsperioden vorsah wie eben auch das Wahlgesetz der Region Trentino Südtirol. Die Begründung: Der Zugang zu einem gewählten Amt müsse für alle gleich sein – und gleich heißt staatsweit 2 Amtsperioden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="885221_image" /></div> <BR /><BR />In Südtirol gibt es 22 Gemeinden über 5000 Einwohnern. „Da unser Wahlgesetz nicht angefochten wurde, hat das Urteil auf sie keine unmittelbare Auswirkung“, sagt Gemeinden-Chef Schatzer. Sehr wohl könnte es diese aber für Bürgermeister haben, die jetzt in der zweiten Amtsperiode sind und 2025 eine dritte anstreben. „Ein Konkurrent könnte die Wahl anfechten und dann würde unser Gesetz nicht sicher, aber doch wahrscheinlich fallen“, meint Schatzer. <BR /><BR />Weil er sich dieser Unsicherheit nicht aussetzen will, tritt Brixens Bürgermeister Peter Brunner jetzt doch zur Landtagswahl an. Auch der Leiferer Bürgermeister Christian Bianchi will in den Landtag. Renzo Caramaschi (Bozen) hat erklärt, dass er 2025 nicht mehr fürs Bürgermeisteramt antritt. „Für mich war und ist eine Landtagskandidatur kein Thema. Ich frage mich aber, was unsere Autonomie noch gilt, wenn man sie permanent mit Urteilen in Frage stellt“, sagt der Brunecker Bürgermeister Roland Griessmair verärgert.<h3> Alte Frage taucht wieder auf</h3>Gemeinden-Chef Schatzer fordert, dass Südtirol seine autonomen Befugnisse verteidigt: „2 Perioden sind angesichts der Bürokratie zu wenig, um große Vorhaben weiterzubringen.“ Weil die Gefahr einer Anfechtung ab 2025 aber tatsächlich gegeben ist, plädieren Strategen in der SVP für eine Anpassung. „Eine zweite Möglichkeit wäre eine Ausnahme für uns auf nationaler Ebene“,so Senator Meinhard Durnwalder. <BR /><BR /> Im restlichen Staatsgebiet wählen sich Bürgermeister ihren Gemeindesekretär, ihre Führungskräfte und ihren Ausschuss selbst aus. In Südtirol nicht. Denkbar wäre laut Urteil auch, Unvereinbarkeiten und Unwählbarkeiten strenger zu formulieren, wie Sizilien.<BR /><BR /> 1995 wehrten sich die Bürgermeister erfolglos gegen ihre Mandatslimit. Sie traten aber eine Debatte los, an deren Ende im Sinne der Gleichbehandlung auch für Landesräte und Landeshauptmann ein Limit von 15 Jahren eingeführt wurde. <BR /><BR />Müssten Bürgermeister nun nach 10 Jahren ihren Hut nehmen, stellt sich erneut die Frage der Gleichbehandlung. Zur Erinnerung: Arno Kompatscher trat 2013 mit der Aussage an, dass „10 Jahre als Landeshauptmann reichen“.<BR /><BR />