In seiner Sitzung am heutigen Freitag hat der italienische Ministerrat die finanziellen Mittel für eine Neuauflage der Sonderelternzeit für Eltern minderjähriger Kinder bis 14 Jahre beschlossen, die mit 50 Prozent des Lohnes vergütet wird. Für Kinder mit Beeinträchtigung gibt es keine Alterseinschränkungen.<BR /><BR /> „Diese Maßnahme für unsere Familien gilt rückwirkend für bereits in Anspruch genommene Freistellungen wegen Quarantäne oder Fernunterricht der Kinder, welche nun in Sonderelternzeit umgewandelt werden können“, hebt die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard hervor, die sich in den vergangenen Wochen in Rom für eine Neuauflage der Sonderelternzeit stark gemacht hat.<BR /><BR /> Sind Kinder zwischen 14 und 16 Jahren betroffen, gibt es wieder die Möglichkeit einer unbezahlten Elternzeit. Die Elternzeit kann tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden und gilt auch für freiberufliche und selbständige Eltern, die ihre Sozialbeiträge in die Inps-Sonderverwaltung oder in andere Rentenkasse einzahlen. „Weiters ist zu wissen, dass jeweils nur der Vater oder die Mutter die Elternzeit in Anspruch nehmen können, nicht beide Eltern gleichzeitig“, so Gebhard.<BR /><BR />Die SVP-Kammerabgeordnete und Landesfrauenreferentin zeigt sich erleichtert darüber, „dass es uns gemeinsam gelungen ist, die römische Regierung von der Notwendigkeit einer zeitnahen Verlängerung der Sonderelternzeit zu überzeugen, damit die Sorgen der Eltern schulpflichtiger Kinder ernst zu nehmen und den Familien ein Stück weit Planungssicherheit zu geben“, unterstreicht die Südtiroler Kammerabgeordnete.