Bei den Baugründen gibt es eine neue Ausnahme, die nicht nur Privaten, sondern auch Baulöwen nutzt.<BR /><BR /><BR /><BR />In Gemeinden mit Wohnungsnot – und davon soll es in Zukunft sehr viele geben – soll die Gemeinde künftig eine GIS von mindestens 2,5 Prozent einheben müssen und kann auf bis zu 3,5 Prozent gehen. Keine Peanuts: Bei einem Katasterwert einer Immobilie von 300.000 Euro sind 2,5 Prozent 7500 Euro. Bei vermieteten Wohnungen soll die die GIS mit 0,1 Prozent leicht auf 0,66 Prozent sinken. Mit dieser Neuerung will Landeshauptmann Arno Kompatscher den Mietmarkt ankurblen. <BR /><BR />Bislang fehlten in der Mehrheit aber die Stimmen der Lega. Diese teilt zwar den Ansatz. „Nur weil jemand eine Zweitwohnung erbt, oder sich erarbeitet hat, ist er aber nicht reich. Das Gesetz muss treffsicherer werden“, forderte Landeshauptmannstellvertreter Giuliano Vettorato.<h3> Von 6 auf 12 Monate</h3>Inzwischen hat man sich laut Vettorato und Ex-SVP-Sprecher Gert Lanz aber geeinigt. Wichtigste Neuerung: „Die hohe GIS greift auf Intervention der Lega erst, wenn einer Wohnung 12 Monate unvermietet ist. Bisher waren 6 Monate vorgesehen“, sagt Vettorato. Nachdem das Gesetz erst mit 2023 in Kraft tritt, bedeutet dies, dass die Supersteuer erst ab 2024 zu entrichten ist. <BR /><BR />Keiner sagt es laut, doch ist damit das Problem aus der Welt, die Bürger im Jahr der Landtagswahl 2023 zur Kasse zu bitten. Auf Antrag der Lega wird auch eingefügt, dass bei Vollstreckung einer Räumungsklage ebenfalls keine erhöhte GIS anfällt.<BR /><BR />Weniger Erfolg ist dem Team K beschieden. Im Gesetzgebungsausschuss hatte die größte Oppositionspartei eine Ausnahme von der Super-GiS für Familien durchgebracht, die eine Wohnung für ihre im Ausland studierenden Kinder bis zur Rückkehr frei halten. In der Aula soll dies aber wieder gestrichen werden. „Eine Unterscheidung ist nicht möglich. Wir müssten die Ausnahme nicht nur für Südtiroler Studenten gewähren, sondern auch für Studenten aus München und Mailand, deren Eltern in Corvara eine Wohnung haben“, erklärt Lanz.<h3> Ausnahme mit Schönheitsfehler</h3>Aber: Wer eine Zweitwohnung braucht, weil sein Wohnort weit vom Arbeitsplatz entfernt ist, soll für diese keine Super-GiS berappen. „Beispiel ist ein Vinschger, der in Bozen arbeitet“, so Lanz.<BR /><BR />Auf Druck der SVP-Arbeitnehmer wird die sog. Anliegerwohnung, also eine angrenzende Zweitwohnung ausgenommen, sofern sie benutzt ist. Der Schönheitsfehler: Anliegerwohnungen gibt es in den Wohnbauzonen der Dörfer. In den Städten hat aber kaum jemand eine angrenzende Zweitwohnung im selben Haus. Eine Ausnahme gibt es auch für unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte.<h3> Der zweigeteilte Baugrund</h3>Die hohe GIS soll auch für Baugründe gelten, die seit 18 Monaten nicht bebaut werden. Weil Baugründe in Martell viel weniger wert sind, als in Bozen, können die Gemeinden einen Freibetrag von 100.000 bis 700.000 Euro festlegen. „Jetzt ist hier eine weitere Neuerung vorgesehen und zwar jene, dass man den Baugrund zweiteilen kann“, sagt Lanz. Ist dieser mehr als 700.000 Euro Wert, so kann der Besitzer ihn in 2 Parzellen teilen. Die eine ist 400.000 Euro wert und befreit. „Die andere 350.000 Euro und für diese zahlt man“, so Lanz. <BR /><BR />Unterm Strich eine klare Vergünstigung, mit der man bäuerlichen) Familien entgegenkommt, die über einen Baugrund verfügen, in d em sie später einmal ein Haus für eines der Kinder errichten möchten. „Allerdings profitieren von dieser Neuerung auch Baufirmen. Der Gesetzgeber kann nämlich nicht unterscheiden, ob der Eigentümer ein kleiner Privater oder ein Bauunternehmer ist“, räumt Lanz ein.<BR /><BR /><BR />