Photovoltaik-Anlagen werden künftig nicht nur auf Obstwiesen errichtet werden können ( <a href="https://www.stol.it/artikel/panorama/panorama/agri-photovoltaik-statt-boom-start-ins-ungewisse-fuer-mutige" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wir haben berichtet</a>), sondern auch auf denkmalgeschützten Gebäuden und auf Mauern und Dämmen von Stauseen. <BR /><BR />Die Landesregierung hat gestern der Änderung der entsprechenden Durchführungsverordnung zugestimmt. Was Agri-Photovoltaik betrifft, so wird dies auf Apfel-, Birnen-, Kirschen-, Aprikosen- und Pflaumen-Anlagen ermöglicht, kündigte Landesrat Peter Brunner an.<BR /><BR /> Dafür brauche es mehrere Voraussetzungen – darunter eine landschaftsrechtliche Genehmigung und eine maximale Neigung des Geländes von zehn Prozent. Die Obstanlage dürfe nicht mehr als 75 Meter oberhalb von Etsch und Eisack liegen. Die potenzielle Fläche in Südtirol liege bei insgesamt 5.649 Hektar (davon 98,6 Prozent Apfelwiesen). <BR /><BR />Bei denkmalgeschützten Bau- und Grundparzellen ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage ebenfalls möglich – mit Genehmigung des Denkmalamtes, sofern das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt wird. Bisher war die Errichtung nur auf denkmalgeschützten Nebengebäuden möglich, nun wird der Bau der Photovoltaikanlagen auch auf Hauptgebäuden erlaubt, sagte Landesrat Brunner. Auf Kirchen und Kapellen bleiben Photovoltaik-Anlagen verständlicherweise verboten. <BR /><BR /> Betreiber von Wasserkraftwerken mit einer mittleren Nennleistung von mehr als drei Megawatt dürfen künftig Photovoltaikanlagen auf Mauern und Dämmen von Stauseen errichten. Laut Alperia-Direktor Luis Amort wäre der Reschensee sowohl von der Ausrichtung als auch von der Sonneneinstrahlung her geeignet. <BR /><BR />Hohe Staumauern seien laut Erfahrungen in der Schweiz hingegen ein Nachteil bei der Anbringung von Photovoltaik-Anlagen – auch weil die Anbringung dort technisch schwierig und aufwändig sei.