SVP-Geschäftsführer Martin Karl Pircher hat bei der Sitzung des Landessozialausschusses am Freitag klargestellt, dass diese Wahl nur auf eine Person hinauslaufen könne. <BR /><BR /> Sowohl in der Geschäftsordnung als auch im Parteistatut sei von nur einem Vorsitzenden die Rede. Man könne zwar die Geschäftsordnung umschreiben, danach müsste aber der Parteiausschuss die Doppelspitze genehmigen – das wäre dann jedoch ein längerfristiger Prozess. Und dann müsste noch das Statut geändert werden – bei der Landesversammlung im nächsten Jahr.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1177428_image" /></div> <BR /><BR />Ob diese Doppelspitze bis dahin überhaupt regelkonform im Amt wäre, sei „ein großer Graubereich“, meint Pircher. Der Fall würde wohl vor dem Schiedsgericht landen. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1177431_image" /></div> <BR /><BR />Auch die Interims-Vorsitzende der Sozialen Mitte, Judith Kofler Peintner, geht davon aus, dass am Montag nur ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende gewählt wird – und drei Stellvertreter. Eine Doppelspitze wäre zurzeit kein legaler Weg – dieser Meinung sei auch ein Großteil des Landessozialausschusses. <BR /><BR />Und auch SVP-Bezirkschef Meinhard Durnwalder meint zum Thema Doppelspitze: „Wenn es keine einhellige Meinung dazu im Landessozialausschuss gibt, dann wird nach dem bestehenden Regelwerk gewählt, das bedeutet eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.