Sparpaket: Entwarnung für Gemeinden bei Beteiligungen an Gesellschaften
Das Sparpaket der römischen Regierung, das derzeit im Senat in ein Gesetz umgewandelt wird, sieht unter anderem vor, dass Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern keine Beteiligungen in Gesellschaften haben dürfen und ihre allfälligen Beteiligungen bis Ende dieses Jahres abtreten müssen.