Bei Verträgen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern auf Betriebsebene abgeschlossen wurden und damit den jeweiligen Kollektivvertrag ersetzen, seien Ausnahmen – auch beim Thema Kündigungen –möglich, heißt es in einem Änderungsantrag zum Sparpaket, der in der zuständigen Kommission im Senat eingebracht und genehmigt wurde.Zu berücksichtigen seien dabei allerdings die Verfassung, die Bestimmungen der EU und die internationalen Konventionen zum Thema Arbeit, heißt es im Text.Verboten seien Entlassungen von Frauen u.a. im Zeitraum einer Hochzeit, während einer Schwangerschaft bzw. in der Mutterschaft, bis das Kind ein Jahr alt ist oder bei Adoptionen, sowie die Kündigung während der Elternzeit.Ein solcher Vertrag auf Betriebsebene müsse jedoch von Gewerkschaften unterzeichnet werden, die im jeweiligen Sektor auf lokaler oder nationaler repräsentativ seien, heißt es im Text.Super-INPSEbenfalls im Sparpaket enthalten ist eine Norm, die den Staat dazu verpflichtet, seine Ausgaben vollständig auf den Prüfstand zu stellen. So sollen alle Sozialversicherungsanstalten in einem "Super-INPS" ("Istituto Nazionale Previdenza Sociale") zusammengeschlossen werden. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Rationalisierung bei den Steuerbehörden und eine bessere Koordination der Polizeiorgane – also Polizei, Carabineri und Finanzwache –, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und Kosten zu sparen.stol