Die SVP habe gegen die mittlerweile unzähligen Autonomieverletzungen durch die Regierung Monti, die ein noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht haben, protestiert. Die Regierung habe sich sogar über das Gutachten der Kommission für regionale Angelegenheiten hinweg gesetzt, die die einseitigen Kürzungen der Regierung nur dann als zulässig erklärt habe, wenn zuvor das Einvernehmen mit Regionen und Autonomen Provinzen hergestellt werde.„Es ist unglaublich, dass die Regierung sogar das Urteil Nr.193 vom 17.7.2012 des Verfassungsgerichtshofes missachtet, wo festgehalten wird, dass einseitige Kürzungen nur temporär rechtens sind und die Haushaltskürzungen für Normal- und Sonderregionen ab 2014 für verfassungswidrig erklärt worden sind. Dennoch sieht das Eildekret weiterhin vor, dass die Regionen mit Normalstatut ab 2014 mit 1,0 Mrd.Euro und jene mit Sonderstatut sogar mit 1,5 Mrd.Euro pro Jahr zusätzlich beschnitten werden“, schreibt Zeller. Abgesehen davon, dass die Sonderregionen wieder einmal überproportional zur Kasse gebeten würden, sei so ein Eingriff nicht zulässig und der Verfassungsgerichtshof werde nicht umhin kommen, auch diese Autonomieverletzung aufzuheben. „Streng genommen dürfte der Staatspräsident das Umwandlungsgesetz wegen offenkundiger Verletzung der Verfassung und mangelnder Finanzdeckung gar nicht in Kraft setzen. Die SVP stimmt jedenfalls gegen dieses Eildekret. Angesichts dieses Verhaltens der Regierung bleibt nur mehr der Weg zum Verfassungsgericht“, unterstreicht Karl Zeller.