Mittwoch, 17. Juni 2015

Sportliche und musikalische Schüler können sich freistellen lassen

Wer im Sportverein tätig ist, oder eine Musikschule besucht, kann sich Schulstunden sparen. So zumindest ist es im Bildungsgesetz vorgesehen. Die Schüler könne dabei für bis zu zwei Wochenstunden vom Unterreicht freigestellt werden.









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