Während viele Familien noch nicht angesucht haben, warten andere hingegen bis heute auf die Auszahlung, obwohl sie schon früh einen Antrag um das staatliche Familiengeld gestellt hatten. Wie ist das möglich?<BR /><BR />Etwa 75.000 Familien in Südtirol könnten in den Genuss des neuen staatlichen Familiengeldes kommen. Ansuchen kann man mit oder ohne ISEE-Erklärung, sagt ASGB-Chef Tony Tschenett. Bis Ende März seien über die Steuerbeistandszentren in Südtirol genau 32.389 ISEE-Erklärungen abgegeben worden. Somit hätten Zehntausende Familien in Südtirol noch gar nicht um den Assegno Unico angesucht. Ansuchen sollte man bis allerspätestens Ende Juni, damit noch rückwirkend um die Auszahlung angesucht werden kann und man damit nicht Geld verliert, das einem zustehen würde.<h3> Viele verwechseln ISEE-Wert mit Steuergrundlage</h3>Familien, die auf einen ISEE-Wert von über 40.000 Euro kommen, erhalten im Normalfall 50 Euro monatlich pro minderjährigem Kind. Mit einem niedrigen ISEE-Wert von unter 15.000 Euro können Familien hingegen mit 175 Euro monatlich pro minderjährigem Kind rechnen. <BR /><BR />Viele Bürger in Südtirol meinen jedoch irrtümlicherweise, der ISEE-Wert von 40.000 Euro sei gleichzusetzen mit der Steuergrundlage („Imponibile“) – dem Bruttogehalt – und sie berechnen somit die Abzüge nicht mit ein, die bei der ISEE-Erklärung mit einberechnet werden wie ein Darlehen, das abzuzahlen ist, oder die Miete, die man monatlich bezahlen muss, berichtet Tschenett. <BR />Diese Familien machen dann <Kursiv>keine </Kursiv>ISEE-Erklärung, sondern suchen direkt um den Assegno Unico an und geben sich somit mit monatlich 50 Euro pro Kind an staatlichem Familiengeld zufrieden, obwohl sie mit einer ISEE-Erklärung in vielen Fällen mehr Geld erhalten könnten. Es bleibe aber Zeit für eine Korrektur: Innerhalb Juni bestehe die Möglichkeit, die ISEE-Erklärung doch noch zu machen – und der Staat zahle dann rückwirkend die Differenz aus, erklärt Tschenett. <h3> Staatsweit warten Hunderttausende auf Auszahlung</h3>Auf eine Geduldsprobe werden zurzeit hingegen jene Familien gestellt, die zwar früh die ISEE-Erklärung abgegeben und um den Assegno Unico angesucht, aber bis heute kein Geld erhalten haben, obwohl die Auszahlungen bereits seit März erfolgen müssten. <BR />Wie Elisabeth Scherlin, Landesdirektorin des Patronats ACLI/KVW, mitteilt, betreffe dies sowohl Familien, die bei den Patronaten angesucht haben als auch Familien, die selbst das Ansuchen gestellt haben. Auf gesamtstaatlicher Ebene seien laut einem Bericht der Tageszeitung „Il Sole – 24 Ore“ 200.000 Ansuchen um den Assegno Unico „in Bearbeitung“. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-53908892_quote" /><BR /><BR /><BR />Auch Tschenett weiß von solchen Fällen zu berichten. „Der Großteil der Gesuchsteller, die beim ASGB ansuchten, haben das Geld aber bereits erhalten“, sagt Tschenett. Zum Teil beträfen die Verzögerungen bei der Auszahlung getrennte Eltern, zum Teil Eltern von bereits volljährigen Kindern, weiß der ASGB-Chef. Bei volljährigen Kindern überprüfe das NISF/INPS anhand der Steuerkarten, ob diese Kinder gearbeitet haben.<h3> Bis 21. April warten und danach beim Patronat melden</h3>Ausbezahlt wird der Assegno Unico über das NISF/INPS. Scherlin weist darauf hin, dass die April-Auszahlungen noch bis 21. durchgeführt werden. Wenn bis dahin noch kein Geld überwiesen werde, sollte man sich erneut ans Patronat wenden. Vom Hauptsitz in Rom habe man bisher keine Meldung erhalten, berichtet Scherlin. Da es sich bei der Auszahlung des Assegno Unico um einen Automatismus handle, könnten auch die INPS-Sachbearbeiter nichts machen, meint die Direktorin.<BR /><BR /><BR />