Dies hat die Landesregierung am Dienstag entschieden. "Das Gesetz enthält eine Reihe von Artikeln, die unsere Finanzautonomie und unsere Gesetzgebungskompetenz missachten", so Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Tommasini.Eine Woche vor Ablauf der Frist hat die Landesregierung den Rekurs in die Wege geleitet, vor allem deshalb, weil das Stabilitätsgesetz wieder an die "Tradition" der Sondersteuern anknüpft, deren Einnahmen exklusiv dem Staat zustehen. Ein Eingriff in die Finanzierung des Landes, den sich die Landesregierung ebenso wenig gefallen lassen will, wie den einseitigen Einbehalt von Geldern, die Südtirol zustünden. "Das sind Entscheidungen, die laut Autonomiestatut nur im Einvernehmen mit uns getroffen werden könnten", so Tommasini. Dieses Einvernehmen habe es allerdings nie gegeben.Trotz des Rekurses vor dem Verfassungsgericht sei das Land nach wie vor bereit, weiter mit dem Staat über den Beitrag zur Sanierung des Haushalts zu verhandeln. Der Vorschlag sieht allerdings nicht die Zahlung von Geldern vor, sondern vielmehr die Übernahme zusätzlicher staatlicher Kompetenzen durch das Land - samt der anfallenden Ausgaben. Dadurch würden einerseits der Staatshaushalt entlastet, andererseits die Autonomie ausgebaut.