Nachdem der Rechnungshof diese Befugnis weiter ausüben wollte, hatte das Land vor dem Verfassungsgericht geklagt, das nun gegen das Land entschieden hat. "Das Gericht konnte nicht anders, als zu diesem Urteil zu kommen, weil sich die Rechtslage in der Zwischenzeit mit den Monti-Dekreten der letzten Monate geändert hat", so Landeshauptmann Luis Durnwalder an Montag nach der Sitzung der Landesregierung. Diese Dekrete sähen vor, dass der Rechnungshof etwa für die Kontrolle der Gemeinden mit mehr als 7000 Einwohnern zuständig sei. "Wir können gegen diese Vorgangsweise nicht viel unternehmen", so Durnwalder. Offen bleibe nur der Weg über eine entsprechende neue (oder geänderte) Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut.