DJ Fabo – Fabiano Antoniani – ist schon seit 5 Jahren tot. Der Mailänder reiste 2017 in die Schweiz, um dort mithilfe des assistierten Suizids sein Leben zu beenden. Sein Schicksal wurde in Italien zum Politikum: Bald wird aus Rom die Antwort auf die Frage erwartet, ob und unter welchen Umständen ein Mensch in Italien Sterbehilfe erhalten kann. Das Verfassungsgericht hatte im September 2019 verfügt, dass der assistierte Suizid straffrei sei, wenn ein Mensch nur dank lebenserhaltender Maßnahmen oder Maschinen nicht stirbt; er unheilbar krank ist; psychisch oder körperlich unerträglich leidet; und imstande ist, frei und selbstbestimmt darüber zu entscheiden. Dazu solle das Parlament ein Gesetz verabschieden, entschieden die Richter. Über dieses wird nun debattiert. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/parlament-in-rom-stimmt-ueber-sterbehilfe-gesetz-ab" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Der Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Rechtsspruchs.</a> Eine Kommission soll außerdem jeweils feststellen, ob alle rechtlichen Kriterien erfüllt sind: etwa, ob der Patient zuvor palliative Behandlungen zur Linderung erhalten und abgelehnt hat.<BR /><BR /><embed id="dtext86-52822330_quote" /><BR /><BR />Die Zustimmung für den assistierten Suizid in der Bevölkerung ist groß: Wer wollte einen Menschen unnötig leiden lassen? So eindeutig ist die Lage aber nur bei oberflächlicher Betrachtung. Das zeigt sich auch in der Debatte im Parlament, die wohl in der nächsten Woche weiter verschoben werden wird. Über 200 Änderungsanträge liegen vor.<BR /><BR />Was das Gesetz für Betroffene im Konkreten bedeuten wird, darüber gibt es noch Klärungsbedarf: Allein die Frage, welche Therapien als lebenserhaltend gelten sollen, ist nicht so leicht zu beantworten. Das Kriterium, dass das Leiden des Menschen unerträglich sein müsse, damit er Zugang zur Sterbehilfe erhalte, ist außerdem in höchstem Maße subjektiv: Wie soll ein Außenstehender das objektivieren? Auch die Frage, wie und wo ein assistierter Suizid stattfinden sollte, ist noch ungeklärt.<BR /><BR />Politische Versäumnisse gibt es in dem Bereich einige: Laut Zahlen aus dem Jahr 2020 erhält nur einer von 4 Patienten in Italien die palliative Betreuung, die er benötigt. Die Debatte über den assistierten Suizid darf das nicht aussparen. <BR /><BR />Die Parlamentarier in Rom, auch die 6 aus Südtirol, müssen sicherstellen, dass Sterbehilfe tatsächlich die ultima ratio bleibt – nicht nur, indem sie das in einen Text gießen: Auch, indem das Gesundheitswesen dafür ausgestattet wird. Südtirol muss in diesem Bereich niemanden fragen. Das kann unsere Landesregierung auch allein durchsetzen.