Entkommen kann man dem Zugriff des Staates durch eine Eigenerklärung, in der er die Herkunft des überwiesenen Geldes darlegt. "Diese Regelung ist absurd und eines Rechtstaates unwürdig", kritisiert der Abgeordnete im Europäischen Parlament Herbert Dorfmann (SVP). Damit gehe der Staat davon aus, dass aus dem Ausland ankommendes Geld mit Steuerhinterziehung zu tun habe. "Es liegt dann am Bürger zu beweisen, dass dem nicht so ist. Wurde ungerechtfertigt ein Steuereinbehalt gemacht, kann der Bürger nach Monaten das Geld zurückfordern und darauf hoffen, dass er es irgendwann auch zurückbekommt." Es sei außer Zweifel, dass hinter globalen Geldflüssen oft Steuerhinterziehung stecke. "Die nun vom italienischen Staat entwickelte Methode hat aber nichts mit internationalen Standards zu tun, die entwickelt wurden, um Abhilfe zu schaffen. Diese sehen vor, dass die Staaten intelligente Datensysteme auf die Beine stellen, um Bank- und Steuerinformationen auszutauschen", so Dorfmann Die EU habe in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Dazu gehörten reduzierte Tarife, Obergrenzen bei den Gutschriftzeiten oder die internationale Kontonummer. Mit dieser Regelung mache der Staat Italien einen Schritt in die umgekehrte Richtung. "Besonders absurd ist dabei, das sich die Agentur der Einnahmen, welche diese Regelung mit einem Rundschreiben eingeführt hat, auf EU Auflagen hinausredet. Wenn dem so wäre, müsste es diese Vorgangsweise in allen Mitgliedstaaten geben. Ich werde jedenfalls in den nächsten Tagen das Thema im Parlament aufwerfen und die EU Kommission befragen, ob das Rundschreiben der Agentur der Einnahmen mit geltenden EU Regeln vereinbar ist", kündigt Herbert Dorfmann an.